Fahrzeuge Überschreiten der HU-Fristen kostet Geld

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Der neue Bußgeldkatalog tritt übermorgen in Kraft. Doch nicht nur Raser und Drängler oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss wird bestraft. Auch wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung bringt, muss mit Geldbußen rechnen. Darauf weist die Kraftfahrzeugüberwachungs-Organisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) hin. Bei der Überschreitung der Frist bei Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen bis zu zwei Monaten wird ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig. Bei zwei bis vier Monaten sind es 25 Euro. Ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister sind fällig, wenn der Zeitpunkt um vier bis acht Monate überschritten wird. Bei mehr als acht Monaten sind es 75 Euro und zwei Punkte. Wird ein Fahrzeug nicht rechtzeitig bei den Prüforganisationen zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorgeführt, werden zudem 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

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