Schonfrist für EU-Verkehrssünder verlängert
Die sogenannte europäische Vollstreckungsgemeinschaft kommt auf keinen grünen Zweig. Deshalb läuft die schon seit drei Jahren währende Schonfrist für Verkehrssünder vorerst weiter. Man kann also für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland nach wie vor nicht belangt werden, sofern man nicht sofort angehalten wird. Nach Ansicht des ACE Auto Club Europa gelten die in Brüssel gefassten einschlägigen Beschlüsse nicht vor Ende 2009 als nationales Recht. So lange müssten Bußgeldsünder daheim nicht mit der Vollstreckung von Geldstrafen wegen im Ausland begangener Verkehrsvergehen rechnen. Außerdem werde das Gesetz zudem erst sechs Monate nach seiner Verkündung tatsächlich wirksam. In dieser Zeit bleibe die Vollstreckung außer Vollzug. Nach den EU-Plänen dürfen Geldbußen wegen im Ausland begangener Verkehrsvergehen im Heimatland von den dortigen Behörden künftig nur dann zur Vollstreckung kommen, wenn die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt, merkte der ACE außerdem an.