Fahrzeuge Russische Lkw-Maut

Die russische Lkw-Maut ist unter Beschuss.

Zur 1. Februar 2009 hat die Russische Föderation eine Straßenbenutzungsgebühr eingeführt. Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen fallen seitdem zeitabhängige Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Tag bis zu 1500 Euro pro Jahr an. Zu entrichten sind diese Gebühren spätestens einen Tag nach der Einfahrt nach Russland bei einer russischen Bank. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat Bundesverkehrsminister Tiefensee nachdrücklich auf die von dieser Gebühr ausgehende Diskriminierung deutscher Transportunternehmen hingewiesen und um Unterstützung gebeten. Im Gegensatz zu allen Straßenbenutzungsgebühren und Mauten in der Europäischen Union gilt die russische Gebührenpflicht ausschließlich für Lkw aus der Europäischen Union, der Schweiz und Turkmenistan. Demgegenüber müssen weder in Russland zugelassene Fahrzeuge noch Fahrzeuge aus den russischen Nachbarstaaten diese Gebühr entrichten. Der BGL befürchtet nun, dass die deutschen Transportunternehmen, die noch im Russlandverkehr tätig sind, durch diese Gebühr und die damit verbundenen bürokratischen Hürden aus dem Markt gedrängt werden sollen. Der Verband hält eine mit anderen EU-Staaten abgestimmte Intervention der Bundesregierung zur sofortigen Aussetzung dieser Gebühr für notwendig.

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