Fahrzeuge Neue Regeln für Chemikalientransporte

Neue Regeln für Chemikalientransporte

Am 1. November 2008 tritt Artikel 17 Abs. 2 der EG-Verordnung Nr. 689/2008 in Kraft. Die Verordnung regelt den Im- und Export bestimmter gefährlicher Chemikalien, die in der EG verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen sowie dem „Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung“, dem Prior Informed Consent (PIC), unterliegen. Die Regelung gilt laut IHK Stuttgart für Im- und Exporteure, die mit geregelten Chemikalien (Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Industriechemikalien) handeln wollen. Für diese Chemikalien müssen bei den Zollanmeldungen bestimmte Kodierungen angegeben werden. Darunter fallen Waren mit folgenden Warennummern/Positionen des Harmonisierten Systems: HS-Position 2524, 2707, 2825, 2833, 2852, Kapitel 29, 3206, 3402, 3807, 3808, 3811, 3824, 6811, 6812, 6813. Die zusätzlichen Kodierungen für diese Warennummern müssen laut IHK Stuttgart bei Zollanmeldungen im Feld 44 angegeben werden. Einzelheiten zu den Kodierungen gibt es auf der Internetseite der IHK Stuttgart unter der Rubrik "Aktuelles".

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