Fahrzeuge Luxemburg

Neue Verkehrsregeln in Luxemburg

Seit dem 1. April gelten in Luxemburg teilweise neue Verkehrsregeln. Darauf machte der ADAC aufmerksam. So besteht ab sofort eine Warnwestenpflicht für Autofahrer, die nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb des Autos unterwegs sind. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, müssen Fahrzeuglenker bei der Annäherung an ein Stauende zukünftig das Warnblinklicht einschalten. Außerdem gilt jetzt zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern als obligatorisch. Des Weiteren gilt ein Halteverbot an Bushaltestellen und Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen darf nur noch in einem Abstand von mindestens fünf Metern erfolgen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen gilt jetzt auf Autobahnen bei Regen ein Tempolimit von 90 km/h. Die Missachtung der neuen Bestimmungen kann nach ADAC-Angaben bis zu 145 Euro Bußgeld kosten.

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