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Transportwelt Internet: Abmahnung verhindern

Mann am Computerbildschirm

Der harte Wettbewerb erzwingt es: Immer mehr Fuhrunternehmer und Speditionen gehen ins Internet. Doch das ist nicht so einfach, wie man denkt. Laut E-Recht 24, Spezialist für Recht in den neuen Medien, müssen Webseitenbetreiber grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seite online stellen - die so genannte Impressumspflicht. Dazu gehören beispielsweise Anschrift, E-Mail-Adresse oder vertretungsberechtigte Personen. Die Verstöße gegen die Impressumspflicht werden laut E-Recht 24 massenhaft abgemahnt. Deshalb hat der Dienstleister einen kostenfreien Impressums-Generator entwickelt. Er soll helfen, rechtliche Risiken und Abmahnungen für Webseitenbetreiber zu vermeiden

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