Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit.
Die Urlauber sind wieder unterwegs und zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs gilt ab dem 1. Juli bis zum 31. August 2009 an allen Samstagen ein Fahrverbot von 7 bis 20 Uhr auf Deutschlands Autobahnen. Betroffen sind alle Lkw (Sattel- und Hängerzüge) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot gilt unverändert. Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Bundesländern. Für aus den Nachbarstaaten Deutschlands einfahrende Lkw ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird. Das Verbot gilt nicht für: kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr) Beförderungen von frischer Milch, Fleisch, Fisch sowie deren Erzeugnisse und leicht verderbliches Obst und Gemüse Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen