Fahrzeuge Fahrer muss Weisung verstehen können

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Gefahrguttransporteure aufgepasst: Dem ab 1. Januar 2009 geltenden ADR zufolge sind nach Abschnitt 5.4.3 bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten nur noch einheitliche schriftliche Weisungen in der Sprache der Fahrzeugbesatzung mitzugeben. Das teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben in ihrem Newsletter Gefahrgut mit. Verantwortlich für die Bereitstellung sei der Beförderer. Da in vielen Unternehmen nicht nur deutschsprachige Fahrzeugbesatzungen beschäftigt werden, haben sowohl die United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) wie auch die International Road Transport Union (IRU) auf ihren Internetseiten bereits verschiedene Sprachen zum Downloaden zur Verfügung gestellt und erweitern diese schrittweise.

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