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Transportwelt EU-Knöllchen-Gesetz verzögert sich

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Deutsche Autofahrer bleiben möglicherweise noch eine Weile von ausländischen Knöllchen verschont. Nach einem Bericht des Auto Club Europa (ACE) könnte sich das ursprünglich für den 1. Oktober vorgesehene Inkrafttreten des sogenannten Geldsanktionsgesetztes verzögern. „Wir gehen davon aus, dass der Termin nicht gehalten werden kann“, sagte der Leiter Verkehrsrecht beim ACE, Volker Lempp, auf dem 2. Verkehrsrechtstag in Erfurt. Demnach sei es fraglich, ob das ins Parlament eingebrachte Gesetz mit den darin enthaltenen Regeln zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen verfassungsrechtlich tatsächlich unbedenklich ist. Laut Lempp muss sichergestellt sein, dass ausländische Bescheide, die auf der Grundlage einer sogenannten Halterhaftung ergehen, in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen. Denn im Unterschied zur Gesetzeslage in mehreren anderen europäischen Ländern gelte hierzulande im fließenden Verkehr die Fahrerhaftung. Demnach könne in Deutschland wegen eines Verkehrsvergehens grundsätzlich nur der Fahrer, nicht aber der Halter des Fahrzeugs belangt werden. Zuletzt hatte  der Deutsche Verkehrsgerichtstag Anfang des Jahres an den verfassungsrechtlichen Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ erinnert. Der ACE hält es aber ebenso wie der Verkehrsgerichtstag für möglich, Fahrzeughaltern Kosten des Ermittlungsverfahrens aufzuerlegen. Damit käme es zu einer Angleichung an die auch in Deutschland übliche Praxis, wonach etwa bei Parkverbotsverstößen im ruhenden Verkehr der Halter des Fahrzeugs die Verwaltungskosten des Verfahrens trägt.

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