Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat gemeinsam mit anderen europäischen Transportverbänden Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht gegen die Regelung des grenzüberschreitenden Abfalltransports in Italien. Laut BGL wurde am 20. Dezember 2010 eine Verordnung erlassen, die es ausschließlich in Italien registrierten Unternehmen erlaubt Abfalltransporte von und nach Italien durchzuführen. Die Registrierung ist mit strengen Vorgaben der italienischen Regierung verbunden, die nach Auffassung des Verbands nicht dem gültigen EU-Recht entsprechen und ausländische Firmen übervorteilen. So sind Unternehmen innerhalb von 120 Tagen nach Registrierung dazu verpflichtet, eine Niederlassung in Italien nachzuweisen. Der BGL beanstandet außerdem, dass die Frist zum 15. Dezember für die Umsetzung der Registrierungspflicht laut EU-Richtlinie nicht eingehalten wurde.