Fahrzeuge 2009 bringt Neues für den Fahrer

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Zum neuen Bußgeldkatalog, der ab 1. Februar 2009 in Kraft tritt, gesellen sich im neuen Jahr weitere Neuerungen für den Autofahrer. Am 19. Januar kommt mit dem neuen Führerscheinrecht das engütlige Aus für den Führerscheintourismus. Ausländische Fahrerlaubnissse gelten nach Angaben des ADAC dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein eingezogen wurde. Auf der Änderungsliste stehen zudem: Lkw-Überholverbot  bei schlechtem Wetter und die Reduzierung der Verkehrszeichen. Wann die Änderungen wirksam werden ist noch offen. Was das Jahr 2009 laut ADAC zudem an Neuem bietet: - Beim Diesel wird der Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass der B7 genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat. - Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 200 mit verbessertem Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden. - Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen. - Die EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden. - Bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung zusammengelegt. Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft. Auch beim Verbraucherschutz ändert sich etwas: Der Vertragsinhalt bei Finanzierungsleasingsverträgen muss genauso klar und umfangreich formuliert sein wie bei reinen Darlehensverträgen. Neuerungen, die das Ausland betreffen: - Ab Dezember 2009 gilt in der EU bei grenzüberschreitenden Verträgen das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat. Ab Januar 2009 tritt die so genannte Rom-II-Verordnung in Kraft. Im Wesentlichen gilt somit das Recht des Staates, in dem der Schaden eingetreten ist. - Zum Jahresanfang werden die Bußgelder in Italien dem aktuellen italienischen Lebenhaltungskostenindex angepasst. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt vier Prozent. - Die Schweiz tritt als 25. Staat dem Schengener Abkommen bei. Damit entfallen die Ausweiskontrollen an den Grenzen.

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