Fahrverbot wegen kleinerer Straftaten vom Tisch

Fahrverbot wegen kleinerer Straftaten vom Tisch

Kleinere Straftaten werden auch weiterhin nicht mit einem Fahrverbot geahndet.

Einem dpa-Bericht zufolge konnte sich das Land Niedersachsen am Mittwoch bei der Justizministerkonferenz in Hamburg nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe in den Ahndungskatalog aufzunehmen. Die Ressortchefs sprachen sich mit acht zu acht Stimmen gegen das Ansinnen aus Hannover aus, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr. Die Konferenz hätte den Vorstoß einstimmig beschließen müssen. Zuvor hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) klar gegen ein Fahrverbot ausgesprochen. "Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten", sagte sie vor Beginn des zweitägigen Treffens. Text: Susanne Spotz Datum: 24.06.2010

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