Fahrlässige Tötung durch falsches Parken

Fahrlässige Tötung durch falsches Parken

Die Polizei im bayerischen Rosenheim hat erneut auf die rechtlichen Gefahren des Parkens auf dem Verzögerungsstreifen aufmerksam gemacht.

Dazu wies sie auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Rosenheim hin: Im November 2009 war ein 26-jähriger tschechischer Lkw-Fahrer mit einem Sattelzug auf dem Weg nach Italien. Auf der Inntal-Autobahn, A 93, steuerte er einen kleineren Parkplatz an, um seine Tagesruhezeit einzubringen und das Nachtfahrverbot in Österreich abzuwarten. Da der Parkplatz bereits überfüllt war, stellte er seinen Sattelzug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Parkplatzeinfahrt ab und legte sich in sein Bett. Während der Nacht kam ein österreichischer Pkw-Fahrer, möglicherweise wegen Übermüdung, von der Fahrbahn ab und fuhr ungebremst unter das Heck des Sattelaufliegers. Dabei wurde der Pkw völlig zerstört und der Fahrer getötet. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte den tschechische Lkw-Fahrer wegen des unzulässigen Parkens auf dem Verzögerungsstreifen zu einer hohen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Da der Parkraum für Lkw häufig knapp ist, kann dieses Parkverhalten nach Angaben der Rosenheimer Polizei täglich auf deutschen Autobahnen beobachtet werden. Nur durch rechtzeitiges Anfahren von geeigneten Parkplätzen oder Inkaufnahme eines kleinen Umweges zu Parkplätzen auf der Gegenfahrbahn, die oft frei sind, könnten diese Gefahren vermieden werden. Text: Georg Weinand Datum: 10.08.2010

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