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Fahrer vor Gericht Wunder gibt es immer

Foto: Autobahnkanzlei

Ausgerechnet bei diesem Richter erscheint Lkw-Fahrer Albrecht nicht zum Gerichtstermin. Rechtsanwalt Peter Möller gibt alles, um den Fall zu retten.

Offen gesagt: Ich habe Respekt vor der heutigen Veranstaltung – entsprechend schlaflos ist die Nacht. Um halb vier mache ich mir einen Kaffee und gehe noch mal den Fall von Albrecht durch. Ein wirklich prickelnder Gedanke kommt mir nicht. Um vier hau ich mich wieder in die Falle. Um sieben steht Ralf Grunert vor der Tür. Der fährt mich Gott sei Dank. So kann ich alles noch mal in Ruhe durchdenken und stehe um Punkt neun vor der Riesentür des Amtsgerichts. Das Ge­bäude wirkt erdrückend herrschaftlich. Ich warte auf Albrecht*. Immer wieder versuche ich, ihn mit dem Handy zu erreichen. Kurz vor zehn bekomme ich langsam Panik. "Was macht der für einen Mist, wo bleibt der Kerl?!" Bei ihm geht’s um alles. Ich will pünktlich sein, und das mit ihm zusammen. Um zehn Uhr soll’s losgehen. Der Countdown läuft. 9.56 Uhr: "Ihr Teilnehmer ist vorübergehend nicht zu erreichen." Ich quatsche auf die Mailbox. 9.57 Uhr: „Ihr Teilnehmer …" Ich werde wahnsinnig. "Bitte melde dich, wo steckst du!?!" 9.58 Uhr: Ich rufe den Arbeitgeber an und werde zum Disponenten durchgestellt. Der eiert herum, bis er mir gesteht. "Ja, Albrecht sollte zum Gerichtstermin kommen. Aber den mussten wir umdisponieren. Von der Schweiz in die Toskana." Nix mit Gerichtstermin. Ich könnte ihn …

Glück gehabt

Ich reiße meinen Kammerausweis aus der Hemdtasche, renne an der Warteschlange vor dem Sicherheitscheck des Amtsgerichts  vorbei. Ein paar Leute motzen. Ich verkneife mir eine unfreundliche Antwort. Die Security winkt mich durch. Ich renne in den zweiten Stock, Saal 211. 10.02 Uhr: Ich stürme  förmlich den Gerichtssaal. Ein grauhaariger Richter schaut hoch: "Ach nee, Herr Möller persönlich. Tut mir leid, aber wir sind mindestens 30 Minuten in Verzug. Die Kantine ist im ersten Stock." Ich schaue den Richter etwas verlegen an, denn ich hatte einen kurzsilbigen, knallharten arroganten Fiesling erwartet. So auf jeden Fall hatten ihn die Kollegen einstimmig beschrieben. Ich gehe wieder raus und grummele eine Entschuldigung, weil ich so reingekracht bin. Zurück kommt ein "Schon gut. Wir sehen uns in 30 Minuten und dann schauen wir mal."
Himmel, so schlimm scheint der ja gar nicht zu sein. In mir keimt ein Funken Hoffnung auf. Vielleicht kann man mit ihm ja doch reden. Noch vom Flur aus rufe ich meine Rechtsanwaltsfachangestellte Ani Yenokyan an: "Schick mir bitte sofort einen 73er-Antrag für Albrecht! Der kann nicht kommen." Der 73er ist ein Befreiungsantrag. Damit kann man von der Anwesenheitspflicht befreit werden. Eine entsprechende Vollmacht habe ich. Ani druckt den Textbaustein gleich auf Albrecht individualisiert aus. Ich fahre mit dem Fahrstuhl in den Keller des Gerichts. Nach fünf Minuten ist der geschriebene Teil im Faxeingang – perfekt. Danach gehe ich in die Kantine. Noch 15 Minuten.
Albrecht hat ein richtig saublödes Punkte­problem am Hacken. Gegenwärtig hat er ­einen Punkt. Als er den Handy-Verstoß, der heute zur Verhandlung steht, begangen hat, da hatte er aber schon sieben. Die sind inzwischen zwar bis auf einen weg. Das interessiert die Fahrerlaubnisbehörde aber nicht. Die schauen nämlich nur danach, ob sich zum Tatzeitpunkt acht Punkte ergeben haben. Just genau das wäre der Fall, wenn Albrecht heute antragsgemäß verurteilt würde. Ich rücke mir die Krawatte zurecht – auf in den Kampf. Der Richter zieht schnell die Formalien durch. Der Bußgeldbescheid wird verlesen. "Möchten Sie Stellung nehmen?", fragt der Richter. "Ja, unbedingt." Jetzt erst merkt der Richter, dass einer fehlt. Wo ist er denn, der Albrecht R.? Ich erzähle von der Umdisposition und lege den 73er-Antrag vor. Der Richter, der mir bislang als Scheusal bekannt war, reagiert freundlich. Er meint nur: "Stattgegeben." Wow! Entweder, er wächst über sich hinaus oder mir haben bis jetzt alle Blödsinn erzählt. "Na dann legen Sie mal los, Herr Möller!"

"Ich soll die Kirche im Dorf lassen? Mit dieser Geschichte könnte jeder kommen"

Ich erkläre ihm, was Albrecht schon im Rahmen der Anhörung unterschrieben und gestanden hat. Ja, er hat telefoniert. Sein Vater hat angerufen. Mit dem hat er Knatsch, und zwar seit Jahren. Der alte Herr hatte sich zwei Jahre lang nicht mehr bei ihm gemeldet. Wenn der anruft, das wusste Albrecht, dann brennt’s. Deswegen ist er auch beim Fahren ans Handy gegangen. Und so war es auch: Albrechts Schwester hatte die Diagnose Krebs bekommen. Da wollte der Vater sofort anrufen und Albrecht war dankbar für die Info.
Der Richter schaut, nickt und zeigt etwas vom Image, das ihm anhängt. "Aber da passt doch alles. Er hat doch telefoniert." "Nix stimmt", erwidere ich und verweise auf Paragraf 1 II BKatV. Darin steht, dass ein individuell angemessenes Bußgeld zu verhängen ist. "Ich soll die Kirche im Dorf lassen?", meint der Richter. "Mit so einer Geschichte könnte jeder kommen." "Aber ich nicht", rufe ich und klatsche ihm die Klinikbestätigung, eine Versicherung des Vaters über den Inhalt des Telefonats und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Albrecht noch am selben Tag wegen des gesundheitlichen Zustands seiner Schwester Sonderurlaub beantragt hat, auf den Tisch. Der Richter schaut und meint. "Aber er hat telefoniert – was soll der Papierkram daran ändern?" Ich verweise wieder und wieder auf Paragraf 1 II BKatV. Der Richter schüttelt nur den Kopf. Ich bin mir sicher, dass ich im Recht bin und ziehe die Notbremse. "Bitte, schauen Sie sich den Registerauszug an!" "Eben", kontert der Richter, "fast nichts drin, nur ein Punkt – top." "Nein, eben nicht", antworte ich, "eben nicht." Ich lege einen alten VZR-Auszug vor, dem sechs weitere Punkte zu entnehmen  sind. Der Richter schaut mich an und meint: "Aber das ist doch egal, die sind doch gelöscht." Ich erkläre ihm, dass es auf den Tatzeitpunkt ankommt und da wären es dann acht. Er schaut mich an, danach auf den Auszug. Dann schüttelt er den Kopf und meint: "Nein, das mach ich nicht." Ich springe auf und schreie fast: "Bitte nicht!"

"Bleiben Sie ganz ruhig."

Er ruft die Polizeibeamten rein und sagt: "Wissen Sie, meine Herren, ich brauche Sie nicht als Zeugen. Hier gibt es besondere Tatumstände und Herr R. würde wegen dieses einen Telefonats seinen Beruf verlieren. Das mache ich nicht. Das verstehen Sie doch?" Die zwei nicken betreten. Ich könnte heulen vor Freude und murmle "danke". Er schaut mich an: "Ihr Plädoyer bitte!" "35 punktefreie Euro", ­beantrage ich. Die gibt er mir. Dann meint
er noch: "So schlimm sind Sie doch gar nicht, wie meine Kollegen sagen." Ich
kann nicht anders und erwidere: "Sie auch nicht!"

*Namen von der Redaktion geändert

Im Zweifel für den Unkenntlichen

Ein großer Scheibenwischer ist auf dem Fahrerfoto zu sehen, das Gesicht dahinter verbirgt sich gut. Trotzdem will die Behörde Theo auf dem Foto erkannt haben und verhängt eine saftige Geldbuße und einen Monat Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens. Theo ist verunsichert. Klar ist, er ist an dem Tag nicht mit seinem Pkw gefahren. Aber wird ihm das Gericht das glauben? Als Lkw-Fahrer ist er es gewohnt, dass man ihn immer „erkennen“ kann. Er ist dort eben ein "gläserner Fahrer". Für ihn ist fast klar: Wenn man ihn nicht erkennt, aber er der Halter des Fahrzeuges ist, wird er es schwer haben. Rechtsanwältin Sofia Karipidou beruhigt ihn: In diesem Falle muss nicht Theo etwas beweisen, sondern das Gericht ihm – und zwar, dass er der Fahrer gewesen ist. Bei dem schlechten Foto sei dies aber ein Problem. Der Richter würde dies genauso sehen. Theo hat Bedenken, vertraut aber dem Rat von Sofia und geht zum Gerichtstermin mit. Vor Gericht macht Theo von seinem Schweigerecht Gebrauch. Seine Rechtsanwältin stellt sofort klar, was hier nicht geht: ohne geeignetes Fahrerfoto jemanden belangen zu wollen. Das Gericht sieht es genauso und stellt das Verfahren innerhalb von ein paar Minuten ein. Keine Geldbuße, keine Punkte und natürlich kein Fahrverbot für Theo.

Amtsgericht Simmern/Hunsrück,
Az.: 48 OWi 1044 Js 17667/14


Ein lauschiges Plätzchen

Es ist der zweite Hauptverhandlungstermin in der Angelegenheit von Simon. Es geht um eine Abstandsunterschreitung. Das Problem dabei ist, dass der Vordermann diesmal kein Lkw, sondern ein knapp davor eingescherter Pkw ist, der wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt telefoniert oder gegessen hat. Mit diesen ­Argumenten geht auch Autobahn­anwältin Sofia Karipidou in die Verhandlung. Ein atypischer Fall sagt sie der Richterin, davon habe sie noch keinen gehabt. Aber was hat denn ein Pkw in dieser endlosen Lkw-­Kolonne zu suchen? Es ist offensichtlich, dass Simon davor den vorgeschriebenen Abstand eingehalten hat – was den Autofahrer dazu brachte, sich da ein „lauschiges Plätzchen“ zu suchen. Das muss das Gericht doch sehen, entgegnet Sofia. Die Richterin bleibt ganze 30 Minuten unnachgiebig. Sofia aber auch. Nachdem man sich das Beweisvideo fünf Mal angeschaut hat, zuckt die Richterin mit den Achseln. Irgendwie hat sie ja ein Einsehen. Die Anwältin scheint auch nicht so falsch zu liegen. Auf 35 Euro wolle sie aber nicht gehen, sagt sie lächelnd. Zu 39 punktefreien Euro sei sie jedoch bereit. Top!

Amtsgericht Brühl,
Az.: 53 OWi 110/14

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