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Fahrer vor Gericht Plausibler Abstandsverstoß bleibt straffrei

Foto: Autobahnkanzlei Johannes Roller

Manchmal reichen auch Andeutungen für die Verteidigung – verbunden mit dem festen Glauben daran, dass der Fahrer die Wahrheit sagt.

Wir drehen jetzt die dritte Runde durch dieses Gewerbegebiet. Einen silbernen Actros fährt Tim*. Den suchen wir. Wir wollen Tim vor seinem Lastzug treffen und ihn dann mit zu seinem Gerichtstermin nehmen. Gerichte beraumen gerne paketweise Termine gegen Lkw-Fahrer an – Parkplätze für genau die gibt es aber nicht. Amtsgerichte sind in der City und dort einen Lkw-Parkplatz zu finden ist so wahrscheinlich wie der sprichwörtliche Gang des Kamels durchs Nadelöhr. Das Chauffieren von Fernfahrern vom Autohof zum Gericht ist übrigens Standard in der Autobahnkanzlei. Das Tatvideo kann man sich im Kanzleibus zusammen in Ruhe anschauen und ganz ohne Zeitdruck alles noch mal besprechen. Sich so stressfrei wie möglich auf den Termin einstellen, das ist mir extrem wichtig: keine Panik, nicht auf den letzten Drücker, solide vorbereitet. Schließlich geht es um viel.

Jeder Punkt ist letztlich für den Berufskraftfahrer "ein Achtel Berufsverbot". Nachdem Tim uns seinen Standort per Handy durchgegeben hat, geht alles seinen geplanten Gang. Wir haben noch gut eine Stunde Zeit. Genug, um bei einem Kaffee alles vorwärts und rückwärts durchzugehen.

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