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Fahrer vor Gericht Grenzgänger

Foto: Johannes Roller

Werners Fall spielt im Grenzgebiet zwischen Deutschland und Tschechien. Peter Möller lädt die Richterin auf eine Lkw-Tour dorthin ein. Die lehnt ab.

Werner (Name von der Redaktion geändert) ist aufgeregt. Ich bin mit ihm mittlerweile sicher 20 Mal den Gerichtsflur auf- und abgelaufen. Er weiß, was er zu sagen hat: nichts, außer seinen persönlichen Verhältnissen. Alles andere übernehme ich.
Mit 45 Minuten nervenaufreibender Verspätung knarrt Werners Name durch den antiken Gerichtslautsprecher. Er zuckt zusammen. Ich gehe mit ihm in den Gerichtssaal. Werner setzt sich nach rechts. Die Richterin ist eine erfahrene Juristin. Sie entschuldigt sich für die Verspätung und erklärt, das hätten wir dem Verteidiger vom Termin vor uns zu verdanken. Die vielen Anträge, die der gestellt hätte, hätten ihm aber auch nichts gebracht. Die Stimmung scheint nicht gerade die beste zu sein.

"Wo soll die Reise hingehen?"

Nachdem sie die persönlichen Daten von Werner abgefragt hat und ihn darüber informiert hat, dass er etwas sagen, schweigen oder seinen Verteidiger reden lassen kann, wendet sie sich ohne Pause unmittelbar an mich: "Na, Herr Möller, wo soll die Reise hingehen?" "In die Bretagne, in der ersten Juli-Woche", antworte ich etwas flapsig zurück. Ihre Antwort kommt mehr gebellt als gesprochen: "Was ist Ihr Ziel, Herr Möller? Hier ist doch eigentlich alles klar. Was wollen Sie?" Ich antworte freundlich, aber bestimmt: "Mindestens eine Einstellung." Sie schaut mich an und meint nur: "Die bekommen Sie heute nicht. Der Polizeibeamte ist krank. Den will ich wenigstens vernommen haben." Sie fragt nicht einmal nach, wie ich auf den kühnen Gedanken einer Einstellung komme. Offensichtlich will sie die verloren gegangene Dreiviertelstunde wieder herausholen. Sie schaut die Gerichtsschreiberin an und diktiert, dass das Verfahren ausgesetzt wird. "Neuer Termin ergeht von Amts wegen.

Uns ist das nicht unrecht. Mitte Juni werden die paar Voreintragungen, die Werner hat, gelöscht sein. Das Gericht darf gelöschte Voreintragungen nicht mehr verwerten. Dann kann ich mit Werner eine punktemäßig weiße Weste vertreten. Auch gut. Zwar umsonst angereist, aber so etwas passiert.

Einen Monat später flattert eine Ladung für Mitte Juni ins Haus. Werner und ich sind vorbereitet. Wir sind vor Ort noch einmal ­alles genau durchgegangen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, die ihm vorgeworfen wird, beläuft sich auf 31 km/h. Die Polizei hat die Geschwindigkeiten ausgelesen. Die Überschreitung muss kurz vor dem Anhalten durch die Polizei stattgefunden haben. Das Ganze soll sich in unmittelbarer Nähe der tschechischen Grenze abgespielt haben.

Zwei Wochen später stehen wir wieder vor dem Gerichtssaal. Um 10.30 Uhr soll es losgehen. Wieder knarzt der Gerichtslautsprecher. Werner ist dieses Mal ruhiger. Die Richterin zieht die Zeremonie noch einmal von vorne durch. Das muss sie, wenn nach der ersten Verhandlung mehr als drei Wochen vergangen sind. Der Polizeibeamte sitzt auf der Zuhörerbank im Gerichtssaal. Seine Körperhaltung demonstriert von oben bis unten Selbstbewusstsein.

Die Fronten sind klar

Die Richterin will in Anwesenheit des Polizeibeamten beginnen. Das rüge ich als prozessrechtlich unzulässig. Der Beamte wird von der Richterin zunächst des Raumes verwiesen. Beim Rausgehen grummelt er noch ein "Was soll denn der Mist?" Ich fordere die Richterin auf, sich das nicht gefallen zu lassen. Eine richterlich zumal korrekte Entscheidung kann im Gerichtssaal nicht als "Mist" bezeichnet werden. Die Richterin ruft den Zeugen noch einmal zum Richtertisch und ermahnt ihn zu etwas mehr Respekt und Disziplin. Endlich kann ich mich im zweiten Verhandlungstermin zur Sache einlassen. Ich rüge als Erstes die örtliche Unzuständigkeit des Gerichts. Im Bußgeldbescheid stehen zwei Tatorte. Beim zuerst benannten Tatort wäre ein anderes Gericht zuständig. Für alle Fälle lege ich gleich noch einen drauf. Der Bußgeldbescheid ist unwirksam, weil er in sich widersprüchlich ist. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung an zwei Tatorten, die zudem 20 Kilometer auseinanderliegen, das haut nicht hin. Der Tatort muss eindeutig bestimmt sein. Das ist er in diesem Fall nicht. Der Bußgeldbescheid hat keine Rechtswirkung. Ich weiß, dass das etwas fragwürdig ist und dass ich damit das Gesetz etwas weit auslege, aber als Nebelkerze zu Beginn der Einlassung eignet es sich allemal.

Ich habe meine Rechtsauffassung mit Literaturzitaten untermauert. Die Richterin unterbricht kurz. Nach fünf Minuten geht es weiter. Sie will meiner Rechtsauffassung nicht folgen und fragt, ob wir noch etwas zur Sache zu sagen hätten. "Ja, reichlich", meine ich. Die Angabe des Tatortes im Bußgeldbescheid ist reine Hypothese. Sie ist durch nichts zu belegen. Werner kam aus Tschechien. Als er gerade über die Grenze gefahren war, fiel ihm ein, dass er einem guten Freund versprochen hatte, eine Stange Zigaretten mitzubringen. Also drehte er bei der nächsten Möglichkeit um und fuhr zurück. Dabei wurde er dann von der deutschen Polizei angehalten. Die Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgte jedoch nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern vorher im  Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik.

Es passierte im Hoheitsgebiet

"Damit ist ein deutsches Gericht nicht zuständig", erläutere ich. Die Richterin schaut sich den Ausdruck bezüglich der Geschwindigkeiten genau an. Sie schaut sich die Zeit an, analysiert die Wege. Das haben Werner und ich im Vorfeld natürlich sehr sorgfältig getan. Unsere Schilderung passt auch zum digitalen Kontroll­gerät. Nur bei einer Stelle legt die Richterin den Finger in die Wunde. Sie meint, das Wendemanöver von Werner hätte ja mit 20 km/h stattfinden müssen, und das sei doch unmöglich. Ich erwidere, dass dort die Wendeschleife sehr großzügig sei. Ich sei sie selbst mit Werner abgefahren. Ein Wendemanöver ginge ohne Probleme an dieser ­Stelle, zumal Werner nicht beladen war.

Die Richterin ruft etwas mürrisch den Polizeibeamten herein. Der setzt sich wieder vor Selbstbewusstsein strotzend in den Zeugenstand und beginnt in den Unterlagen zu blättern. Es geht mir generell auf den Senkel, dass Polizeibeamte immer meinen, sie könnten nach ihrer Erinnerung befragt, Teile aus ihren Unterlagen verlesen. Also frage ich die Richterin, was sie wissen wolle – Vorgelesenes oder die Erinnerung. Die Richterin bittet den Beamten, der nun ein zweites Mal einen auf die Nuss bekommt, sein Heft mit den Unterlagen zu schließen. Das tut er widerwillig.

Nur die Wahrheit zählt

Die Richterin hält dem Polizisten unseren Vortrag vor. Er meint: "Nein, das kann gar nicht sein. Der Fahrer ist ja unterwegs in Richtung Tschechien gewesen." Die Richterin erklärt ihm, dass er wenige Minuten vorher noch in der Tschechischen Republik war und jetzt nur auf dem Weg zurück war, um dort Zigaretten zu holen. Das könnte laut Polizist jedoch nicht sein, denn er würde sich genau daran erinnern, dass Werner geäußert habe, er würde zu einer Ladestelle dorthin fahren.

Jetzt schalte ich mich ein: Ich habe eine Bestätigung des Arbeitgebers dabei. Diese verlese ich und ermahne den Zeugen deutlich zur Wahrheit. Er solle bitte nur das ­sagen, an was er sich genau erinnere – und Werner habe mit Sicherheit nicht gesagt, dass er unterwegs nach Tschechien zum Laden sei, wenn er dort vorher abgeladen habe. Der Polizeibeamte grummelt, überlegt noch einmal und meint, ganz sicher sei er sich nicht. Die Richterin beendet die Vernehmung des Beamten, der recht geknickt den Gerichtssaal verlässt.
Die Richterin schaut uns an und meint: "Nun zu Ihnen. Ich glaube nicht, dass Sie mit dem Lkw bei 20 km/h wenden können." Auf diesen Moment habe ich gewartet. "Frau Richterin", erkläre ich, "für diese Situation haben wir vorgesorgt. 100 Meter entfernt vom Gerichtssaal steht der Lkw und wir laden das Gericht gerne zu einer Spritztour zur tschechischen Grenze ein. Dann werden wir vorführen, dass das funktioniert mit dem Wendemanöver bei 20 km/h." Die Richterin wirkt verdutzt. Ich wiederhole noch einmal: "Diese Zeit müssen wir uns nehmen für die Gerechtigkeit. So viel Zeit muss sein, Frau Vorsitzende. Immerhin gibt es keinen weiteren Gerichtstermin am heutigen Tag. Der Lastwagen steht da und es ist vom Gericht aus nur knappe 20 Minuten bis zum Ort des Geschehens." Die Richterin denkt einen Moment nach. Dann sagt sie: "Nein, so viel Zeit habe ich nicht und außerdem, so dreist kann keiner sein, dass er das Gericht zu einer Lkw-Fahrt einlädt, wenn das, was man demonstrieren will, dann nicht funktioniert." Sie gehe nun davon aus, dass Werner mit 20 km/h habe wenden können.

Das Verfahren wird eingestellt

Man hört Werner förmlich den Stein vom Herzen fallen. Die Richterin erhebt erneut die Stimme: "Beschlossen und verkündet: Das Verfahren wird eingestellt." Sie sieht kurz hoch und sagt: "Das war’s und auf Wiedersehen!" Dann verlässt sie durch die Tür hinter dem Richtertisch den Gerichtssaal. Werner freut sich total. Er darf sich als Fahrer mit weißer Weste feiern.

Urteile aus der Autobahnkanzlei

Eingekeilt
Mit dem Beamer und einer großen Leinwand im Kofferraum fährt Rechtsanwalt Peter Möller zum Gericht. Es geht um einen Abstandsverstoß, den Thomas* begangen haben soll. Dafür soll er einen Punkt bekommen. Das tut weh. Dass es so weit nicht kommt, verspricht ihm Peter Möller nach Durchsicht des Video­bandes aber prompt. Das Besondere an der Situation von Thomas ist, dass er zwischen zwei auffällig langsam fahrenden Pkw prak­tisch eingekeilt war. Im Büro errechnet das Kanzlei-Team die gefahrenen Geschwindigkeiten von den vorausfahrenden und nachfolgenden Fahrzeugen. Das lässt sich anhand der Weg-Zeit-Berechnung ganz gut bewerkstelligen. Im Gerichtssaal wird die Zwangs­lage, in der sich Thomas befand, noch einmal deutlich. Das Video zeigt es ganz klar: Wie aus dem Nichts kommt erst das eine kleine Auto, das sich vor Thomas Lkw setzt und immer langsamer wird. Dann setzt sich ein weiteres Auto zwischen Thomas und seinen Hintermann. Beide blieben dort – und der Sicherheitsabstand ist dahin. Ausscheren kann Thomas auch nicht, links kommt ein Pkw angebraust. Gericht und Verteidigung schauen sich das Video an. Zuerst einmal auf dem Laptop. Dann regt Peter Möller an, sich das Ganze auch auf der mitgebrachten Leinwand anzusehen. Doch schon bei der zweiten Runde am Laptop schaut der Richter auf: „Nein, der Fall ist klar.“ Thomas bleibt weiter punktefrei.

Amtsgericht Arnstadt,
Az.: 672 Js 200424/15 3 OWi

Ampelrätsel

So eine Ampel sieht man nicht alle Tage. Auch Erik* ist ratlos. Er zögert, bleibt erst mal stehen, wird von zwei zufällig auch an der Ampel wartenden Polizisten angezeigt und erhält wenig später einen Bußgeldbescheid mit der Androhung von 100 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Vor Gericht erscheint dann Autobahnanwältin Romy Kreisel für Erik, dessen Tour ihn von der Verhandlung abhält. Da eine gemeinsame Ortsbesichtigung stattgefunden hat, ist das jedoch kein Problem. Die Ampelanlage ist zweigliedrig. Auf der linken Seite unter dem Linksabbiegerpfeil leuchtet ein Zusatzzeichen auf. Rechtsanwältin Kreisel erklärt für Erik, dass er dieses Zeichen nicht einordnen konnte. Er sei davon ausgegangen, dass dies für besondere Baumaschinen oder Ähnliches gelte. Er habe deshalb an der Kreuzung angehalten. Als die Kreuzung frei gewesen sei und die allgemeine Ampel auf Grün gezeigt habe, sei er losgefahren. Die Anwältin legt 32 Fotos vor. Diese zeigen die Kreuzung aus verschiedenen Blickwinkeln und erklären die Fahrweise, aber auch den Blick, den die Beamten auf die Ampel haben konnten. Sie konnten die komplette Ampel und die Haltelinie gar nicht im Blick haben. Auch der Richter scheint verblüfft zu sein. Ein solches Zeichen hat er noch nie gesehen. Nach dem gemeinsamen Blättern in der StVO regt die Verteidigung an, das Verfahren einzustellen, da es sich nicht um ein offizielles StVO-­Zeichen handelt. Das Gericht stimmt zu.

Amtsgericht Magdeburg,
Az.: 30 OWi 725 Js 21709/14

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