Fahrer vor Gericht Fiese Fotoshow auf der Autobahn

Cartoon, Purwin, Fiese Fotoshow auf der Autobahn Foto: Achim Purwin

Zwei Querulanten mit Wohnmobil spielen mit einem Fernfahrer ein übles Spiel auf der Autobahn und setzen es im Gerichtssaal fort. Eine harte Nuss für die Autobahnkanzlei.

Ganz langsam öffnet Karla T.* die Gardine im Heckfenster des Wohnmobils. Ihre Fotokamera hält sie wie einen Colt im Anschlag.  Diesem Lkw-Fahrer und Störenfried der Autobahn wird sie jetzt einen verpassen.  Kaltblütig drückt sie ab. Das Ergebnis ist zufriedenstellend. Sie betrachtet das Foto auf dem Display der Kamera mit einer „Dich-hab-ich-Geste“. Dann zieht sie mit einem Ruck die Gardine wieder zu.
 
Klaus* hatte zuvor beim Auffahren von einem Parkplatz einen Blick auf seine künftige Erzfeindin erhascht. Fett geschminkt, dicker Lippenstift und ein extrem fieses Gesicht. Um den Hals eine Kette mit kirschgroßen Perlen, glitzernde Riesenkreolen im Ohr. „Au weia“, denkt er noch – instinktiv richtig, wie er kurz darauf merkt, als das Spiel beginnt: Das Wohnmobil bremst auf 60 ab, Klaus setzt zum Überholen an. Die Kiste gibt Gas, Klaus fällt zurück, schert rechts ein, das Wohnmobil bremst wieder ab und so geht es weiter. Irgendwann platzt Klaus der Kragen. Er wählt die 110, beschwert sich. Er fühlt sich bedrängt, kann es sich nicht leisten, abzufahren, um den Wohnmobilheini loszuwerden. Er transportiert medizinische Geräte. Er darf nicht zu spät kommen.

Beamte werden Zeugen eines Ausbremsmanövers

Fünf Minuten später sieht er im Spiegel den blauen Einsatzwagen kommen. Die Beamten werden Zeugen des Ausbremsmanövers. „Prima“, denkt Klaus, „wie doof sind denn die? Machen das vor den Augen der Polizei.“ Der Einsatzwagen setzt sich vor das rollende Wohnzimmer. „Bitte folgen!“, leuchtet auf. Klaus fährt ebenfalls ab. Wegen seines Zeitdrucks hinterlässt er nur seine Daten. Mehr hält er nicht für nötig. Schließlich haben die Polizisten ja alles sehen können. Die Anzeigebegründung will er später schriftlich machen. Die Polizei stimmt zu. Klaus ahnt nicht, was für einen schweren Fehler er da macht. Er überlässt den Kampfplatz allein dem Gegner. Das Pärchen wickelt die Beamten richtig um den Finger. Schließlich raten die Polizisten sogar, eine Strafanzeige gegen den wahnsinnigen Lkw-Fahrer zu stellen. Das geschieht noch an Ort und Stelle.

Klaus ahnt davon nichts. Er kann wieder ruhig seinem Job nachgehen und beschließt, um Stress zu vermeiden, seine bislang unbegründete Anzeige zurückzunehmen. Das macht er telefonisch und hakt die Sache ab. Unterdessen schreiben die eifrigen Beamten ihren Bericht. Die Akte wandert schnell zur Staatsanwaltschaft. Von dort kommt ein knallharter Strafbefehl: Konkrete Straßenverkehrsgefährdung soll Klaus begangen haben. Drei Monate Fahrverbot, 2.400 Euro und drei Punkte nach dem neuen System.

Wohnmobilfahrer macht auf Gutmensch

Klaus versteht die Welt nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft schießt sich auf sein angebliches Fehlverhalten an einer Baustellenausfahrt ein. Da will der Wohnmobilfahrer eine Vollbremsung gemacht haben, um Leib und Leben  seiner Frau zu retten. So bescheiden, wie der gute Besitzer der Kitschkiste ist, hat er an sein eigenes Leben dabei gar nicht gedacht. Gut, dass er das gleich mal mit dazuschreibt und so viel Selbstlosigkeit für die Nachwelt schwarz auf weiß erhalten bleibt. Unmittelbar vor der Baustellenverengung soll  Klaus nämlich zum Überholen angesetzt haben. Er, der Wohnmobillenker, habe gut reagiert, er sei ein umsichtiger Fahrer. Na klar, was denn sonst? Einfach ein toller Typ.  Als Rechtsanwalt Martin Kotzott die Anzeige nebst beiliegendem Foto  liest,  weiß er: Dieses zärtlich-süße Wohlverhaltensgesäusel ist verlogen. Hinter dieser Anzeige, nein, schon hinter dem Fahrverhalten, steckt purer Hass auf Lkw-Fahrer. Die Anzeige ist Lug und Trug.  Da hat jemand das Bedürfnis, einem Fahrer richtig eins reinzuwürgen. Für Klaus geht es um alles. Verliert er den Job, ist ganz schnell das kleine Häuschen der Familie gefährdet. Der Lohn ist gut, aber er darf nicht ausfallen. Und schon gar nicht für drei Monate.

Zwei Zeugen, ein Angeklagter – ein gemeines Spiel. Dazu kommt der übliche Misstrauensvorschuss für den Angeklagten. Die Chance für Anwalt Martin Kotzott liegt in der Zeugenvernehmung. Das ist Konzentrationshochleistungssport. Er muss die Zeugen knacken. Mit einem Fragenkatalog geht er in die Verhandlung. Klaus kommt mit und ist tierisch aufgeregt. Die Tachografen-Protokolle hat Kotzott mit dabei. Mit denen kann er das Geschwindigkeits-Auf-und-Ab für gut eine halbe Stunde nachweisen.

Zeugin erscheint auch beim zweiten Termin nicht

Erst im zweiten Termin gibt der Richter den Ring frei für die Vernehmung des Wohnmobilbesitzers Bernhard T.* Zum ersten Termin ging das nicht. Seine Frau, die fotografierende Beifahrerin, war erkrankt. Der Richter will beide in einer Verhandlung vernehmen. Er beraumt einen neuen Termin an. Zu dem aber erscheint sie wieder nicht. Der Richter beschließt, auf sie zu verzichten und das Verfahren durchzuziehen. Das ist gut so. Zeugen, die nicht kommen, haben oft Angst vor ihrer Vernehmung. Würden sie die Wahrheit sagen, bräuchten sie die aber eigentlich nicht zu haben. Der Richter riecht, dass an der Anzeige etwas faul ist. Der Staatsanwalt hält sich noch die Nase zu. Nachdem der Wohnmobilfahrer alle Fragen des Richters und des Staatsanwalts nahezu perfekt beantwortet hat, darf Rechtsanwalt Kotzott loslegen. Seine erste Frage überrascht: „Mit welcher Geschwindigkeit fahren Sie denn so, wenn es keine Beschränkung gibt?“ „Höchstens 130, mindestens 120, immer bemüht, den Verkehrsfluss nicht zu stören.“ Der Staatsanwalt nickt erfreut. Der Richter guckt skeptisch. Kotzott lässt die Antwort im Raum stehen. Er lässt sich jetzt genau erklären, wo er das erste Mal auf Klaus’ Lkw traf, wo die Baustelle war und wo die Polizei das Wohnmobil rausgeholt hat.

Martin Kotzott fragt kreuz und quer. Er lässt dem Zeugen keine Chance, sich in ein Thema hineinzuvertiefen oder womöglich etwas zu korrigieren. Dann diese Frage: „Wie lange wollten Sie denn in den Urlaub fahren?“ „Vier Wochen“, antwortet der brave Bürger. Das sei ganz schön teuer, meint Kotzott. Vier Wochen essen gehen? „Nein“, meint der Wohnmobiler. Er hätte vorher alles beim Discounter eingekauft. Für vier Wochen hätten sie alles dabei dabeigehabt, alles gestapelt. Ein Teil komme immer ins Vorzelt, sonst sei im Wagen kein Platz zum Schlafen. Kotzott springt zurück zur Strecke zwischen Baustelle und Auftauchen der Polizei. Wie weit das gewesen sei, fragt er. Ja, das wisse er auch nicht. „Drei bis vier Kilometer“, schätzt der Zeuge.

Anwalt nimmt Querulant in die Mangel

„Okay“, sagt Kotzott, „warum haben Sie denn gehalten, nur wegen der Polizei?“ „Ja“, meint der, „nur wegen der Polizei“. „Kein anderer Grund?“ „Nein.“ „Mussten Sie nicht die ganzen runtergefallenen Dinge in Ihrem Wohnmobil aufsammeln?“ „Nein, wieso?“, wundert sich der Mann. „Na ja, bei  Ihrer  Vollbremsung.“ Nein, da hätten wir wohl alle was falsch verstanden. Ganz vorsichtig und nur ein bisschen hätte er abbremsen müssen. Da sei nichts verrutscht oder runtergefallen. Jetzt bleibt Kotzott dran. Und das ABS – ob das angesprungen sei? Nein, natürlich nicht, nur ein leichtes Bremsen sei das gewesen. Nicht so schlimm. Der Zeuge windet sich wie ein Aal.  Ob das ABS kaputt gewesen sei. Vielleicht Bremsspuren? Nein, er habe doch nur ein wenig auf die Bremse gehen müssen. „Also kein Beinaheunfall?“, fragt  Kotzott. „Nein, um Gottes Willen!“, meint der Zeuge. „Den lieben Gott sollten Sie lieber draußen lassen bei Ihrem Aussageverhalten“, schaltet  sich der Richter ein.
 
Der Zeuge wird nach draußen geschickt. Zuschauer gibt es nicht. Jetzt kommt Martin Kottzott so richtig in Fahrt. Er legt die Tacho-Protokolle, die 25 Kilometer Straßenterror beweisen, vor. Er hält eine Werkstatt­erklärung hoch, die belegt, dass der Lkw bei 90 abriegelt. Er zeigt einen Beschilderungsplan, der belegt, dass es auf 20 Kilometer keine Geschwindigkeitsbeschränkung gab.  Diese Strecke hätte das Wohnmobil bei einer Geschwindigkeit von 120 in zehn Minuten zurücklegen müssen. Klaus hätte dafür 13 bis 14 Minuten gebraucht, wenn er volle Pulle mit 90 gesaust wäre. „Wie passt das zusammen?“ Der Richter prescht nach vorne: „Dieser Fall riecht nicht nur, der stinkt!“ Der Staatsanwalt schüttelt den Kopf: „Nein, das sehe ich nicht so.“ Eine Einstellung könne er sich vorstellen. Aber nur gegen 1.000 Euro an die Staatskasse. Jetzt schüttelt der Richter den Kopf. Martin ist siegessicher und lehnt ab. „Dann bitte das Gutachten“, fordert er. Der Richter bittet den Staatsanwalt um Sachlichkeit. Der ist nun zu einer Einstellung bereit, aber nicht unter 500 Euro. Dem Richter ist das zu viel. Der Verteidigung auch.

Friedensangebot über 200 Euro

Anwalt Kotzott bittet um eine Unterbrechung und regt nach Rücksprache mit Klaus um des lieben Friedens willen eine Einstellung gegen eine Zahlung von 200 Euro an den örtlichen Tierschutzverein an. Die würde Klaus sowieso spenden. Kotzott macht keinen Hehl daraus, dass die Auflage real nicht einen Cent kosten dürfe. Der Staatsanwalt schüttelt den Kopf und stimmt trotzdem zu. Der Richter stellt ein gegen 200 Euro an den Tierschutzverein. Der Zeuge wird hereingerufen und entlassen. Der fragt schnippisch nach dem Grund, seine Frau müsse doch noch kommen.  Der Richter lässt ihr schöne Grüße und gute Besserung ausrichten, das Verfahren sei eingestellt. Der Zeuge explodiert. Lautstark entlädt er seine Aggression gegen Klaus. Nach wenigen Momenten verweist der Richter den Zeugen des Saales und guckt den Staatsanwalt an: „Ich glaube, hier hätten wir beinahe einen großen Fehler gemacht.“ Der Staatsanwalt nickt. Das sieht er jetzt auch.

*Namen von der Redaktion geändert

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier Matthias Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.