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Fahrer vor Gericht Blitz und Donner

Blitzer Radar Radarsäule Tempomessung Foto: Götz Mannchen

Jens* wird in der Ortschaft geblitzt: Er ist zu schnell. Das weiß er. Aber er ist schließlich nicht freiwillig so flott unterwegs.

Wir haben uns für neun Uhr vor dem Amtsgericht verabredet. Um zehn Uhr soll mit Jens* verhandelt werden. Zeit genug für ein Käffchen zwei Ecken weiter im Café Justitia. Ich laufe aber erst noch mal schnell in die Eingangshalle des Amtsgerichts und schaue auf die Terminzettel. Plötzlich stört mich etwas, was mir vorher noch nie aufgefallen war. Auf den Zetteln steht "Verhandlung gegen". Wieso eigentlich "gegen", bitte schön ?! Das ist nicht neutral. Ich denke, es gilt die Unschuldsvermutung bis zur eventuellen rechtskräftigen Verurteilung. Das heißt auch, dass nicht "gegen" meine Mandanten, sondern "mit" ihnen zur Erforschung der Wahrheit verhandelt wird.

Jens ist ziemlich aufgeregt

Ich erzähle Jens auf dem Weg zum Café, was mir durch den Kopf geht. Jens reagiert ziemlich aufgeregt: Das müsse ich gleich zu Beginn der Verhandlung anbringen. "Nein", ich versuche zu beschwichtigen, "ich habe nicht vor, Kleinkrieg im Gericht spielen."

Ich kaue mit Jens noch mal seine Aussage durch. Das ist wichtig. Die Atmosphäre im Gerichtssaal kann einen normalen Gerichtsbesucher schlagartig verunsichern. Eine von oben herab gestellte Frage durch den Richter kann dir jede Souveränität nehmen. Auf einmal bist du völlig verunsichert und suchst die nächsten Worte wie nachts in fremder Umgebung den Lichtschalter. Solche Unsicherheit wird dann oftmals durch das Gericht negativ ausgelegt. "Der Betroffene wirkte sehr unsicher bei der Darstellung des Sachverhalts. Die Aussage kann nicht als glaubwürdig zugrunde gelegt werden." Solche Ausführungen sind bisweilen in Urteilen zu lesen. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, den Mandanten gut vorzubereiten.

Mandant wird fürs Gericht trainiert

Wir wiederholen immer und immer wieder: Ich spiele den Richter: "Herr P., Ihr Verteidiger hat Sie sicherlich darüber informiert, dass Sie sich hier zum Sachverhalt äußern können. Sie dürfen aber auch schweigen. Wie wollen Sie es halten?" Jetzt ist Jens dran: "Ich möchte aussagen. Das war nämlich so. Ich fuhr mit 60 die Landstraße entlang, gemütlich ganz ruhig. Das zeigt auch der Geschwindigkeitsausdruck aus dem digitalen Kontrollgerät. Zuerst ging es vor dem Ort bergauf. Dann ging es ziemlich bergab und da war auf einmal etwas wie eine Wetterscheide. Plötzlich sah ich vor mir diese graue Wand aus Regen, Hagel, Graupel – so etwas hab ich noch nie gesehen. Wie aus dem Nichts stand das Unwetter vor mir. Ich habe irgendwie Panik gekriegt und abgebremst, was falsch war, na klar. Sekunden später habe ich gemerkt, wie mein Lkw aus der Spur rutscht. Mist, habe ich gedacht, und noch mehr Angst gekriegt. Dann konnte ich den Lkw einfangen, habe vorsichtig Gas gegeben, wie im Fahrertraining gelernt. Schon erschien das gelbe Ortsschild vor mir, ich wusste, jetzt bin ich zu schnell, und dann kam auch schon der rote Blitz. Sekunden danach zeigte mein Tacho wieder 50 km/h."

Beim dritten oder vierten Mal kommt die Erzählung von Jens zwar nicht gerade souverän, aber auch nicht zu unsicher rüber. Passend, um die Richterseele zu massieren, denke ich. Ja, so wird’s was. Die Wahrheit ist gerichtsmäßig optimal eingepackt. Ein Blick auf die Uhr. Wir müssen Gas geben und betreten Punkt zehn Uhr den Gerichtssaal.

Verantwortungsbewusster Fahrer

Der Richter rattert die Formalien runter. Jens erläutert die wirtschaftlichen Verhältnisse. Er hat zwei Kinder, sie haben einen alten Hof restauriert, sein Gehalt ist nicht gerade der Renner, aber sie kommen klar. Und deswegen, meint Jens, achte ich auf Punkte. Noch nie hatte ich welche. Ich will nicht gefährden, was wir uns aufgebaut haben. Der Richter nickt zufrieden. Die unvorbereitete Einlage war gut.

Der Richter blättert in der Akte, findet den Flensburger Auszug und nickt abermals. Keine Eintragung. Jetzt belehrt er Jens fast wortgleich wie im Training. Jens beginnt und spult ab, was wir geübt haben. Er gibt einen großartigen Betroffenen, dem man einfach glauben muss. Ich beobachte ihn von der Seite und denke, der hätte eigentlich keinen Verteidiger gebraucht. Super macht er das. Perfekt. Der Richter hat keine Fragen. Ich reiche noch die ausgelesenen Geschwindigkeiten zur Akte. Die belegen, was Jens geschildert hat. Ich weise auf die Wetterfront hin. Die ist dem Richter nicht bekannt. Der Bürgermeister des Kleinstädtchens hat mir aber bestätigt, dass er das kennt. Ich schildere das noch kurz. Der Richter lächelt freundlich und meint: "Zu schnell war er trotzdem und da kann auch der Wettergott nicht helfen." Er hält das für witzig und lacht über sich selbst. Um ein Haar hätte ich das Mitlachen vergessen.

Jens vergeht das Lachen

Jens aber ist das Lachen vergangen. Ich zitiere Paragraf 1 II BKatV. Der regelt das Ermessen des Richters bei der Festlegung des Bußgeldes: Er kann es bei besonderen Tatumständen reduzieren, in den punktefreien Bereich. Das wisse er, meint der Richter und bedankt sich für die Belehrung. Oh Gott, ist der sensibel. Hier kann jedes Wort die Stimmung verderben. Sei’s drum. Wir sind nicht hier, um das Gericht zu lieben, sondern um zu kämpfen.

"Möchten Sie plädieren?", fragt der Richter mit Blick zur Uhr. "Nein, danke. Draußen wartet noch ein Zeuge. Den hätte ich gerne. Oder wir einigen uns jetzt und hier auf 35 Euro." Das Gericht lehnt ab. Jens hat mittlerweile seinen Stuhl nach hinten gerückt. Er sitzt gebückt, schaut nach unten auf seine Füße. Auch nicht schlecht. So sieht der Richter nicht die Wut, die in Jens aufsteigt. Der darf um Gottes Willen jetzt nur nicht explodieren. Der Polizist betritt den Saal. Eine schnelle Belehrung über seine Wahrheitspflicht. Das Gericht hat keine Fragen. "Ihr Zeuge", meint der Richter. Ich frage ihn nach den Wetterverhältnissen. Im Messprotokoll steht sonnig, trocken. Der Polizist gibt den Inhalt des Protokolls wieder, kein Wort mehr, kein Wort weniger. Ob er das Protokoll vor der Sitzung gelesen habe, frage ich. Er antwortet: "Jau, vor einer Stunde noch." Sonst könne er sich an nichts erinnern. Ob es richtig sei, dass er also nur den Inhalt des Protokolls wiedergebe? "Ja", meint er. Ob er sich nach dem Lesen des Protokolls an andere Umstände erinnern würde? "Nein", meint er. Er könne nur wiedergeben, was im Protokoll stehe. Ob er wisse, dass es kurz vor dem Ort eine Wetterscheide gebe? Ja, das kenne er. Ob es hier oft zu Wetterveränderungen käme? Ja, das würde passieren, erklärt er. Ob das am Tattag so gewesen sei? "Schon möglich", antwortet er.

Kalibrierungsfotos fehlen

Ich springe schnell zu einem anderen Thema. Wo überhaupt die Kalibrierungsfotos für die Messung seien? "Warum? Sind die nicht in der Akte?" Er zieht einen Ordner aus der Tasche. Die habe er nicht dabei. Ob er sicher sei, dass es die gebe? Das wisse er nicht. Ob er schnell in die Dienststelle gehen könne, sie holen? Nein, er müsse sie erst suchen. Ich frage weiter, ob er die Wartungsprotokolle des Geräts dabei habe? Jetzt reagiert er unwirsch. Ob er den Blitzer demnächst mitbringen müsse, platzt es aus ihm heraus. Der Richter verzieht das Gesicht. Die Stimmung ist günstig für uns. Keine weiteren Fragen. Der Zeuge darf gehen. Er will schnell raus hier, seinen peinlichen Auftritt beenden.

Ich beantrage einen neuen Verhandlungstermin zwecks der Beiziehung der Wartungsprotokolle und der Kalibrierungsfotos. Der Plan geht auf: Der Richter will fertig werden. Er bietet 35 Euro an. Das reicht mir nicht mehr. Freispruch will ich oder eine Fortsetzung. Der Richter schüttelt den Kopf. Er geht ins benachbarte Beratungszimmer. Nach ein paar Minuten kehrt er wieder. "Einstellung?", fragt er. Ich stimme zu. Das ist ein gelungener Kompromiss und besser als ein Freispruch. Gegen ihn kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. Gegen die Einstellung geht nix mehr.

*Name von der Redaktion geändert

Unsere Experten
Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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