EU-Kommission Milliardenstrafe gegen Lkw-Kartell

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat die EU-Kommission gegen mehrere Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt.

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat die EU-Kommission gegen mehrere Lkw-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Festgestellt wurde, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF ab 1997 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen und 14 Jahre lang Verkaufspreise sowie den Zeitplan für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien abgesprochen haben. Die höchste Einzelstrafe entfällt mit rund einer Milliarde Euro auf Daimler. Transportunternehmen, die überhöhte Preise gezahlt haben, können jetzt auf Schadensersatz klagen.
 

Der Volkswagen-Tochter MAN, deren Geldbuße etwa 1,2 Milliarden Euro betragen hätte, wird nach der Kronzeugenregelung die Strafe vollständig erlassen. Alle Lkw-Bauer haben ihre Kartellbeteiligung zugegeben und einem Vergleich zugestimmt. Lediglich gegen Scania, das vom Vergleichsbeschluss nicht erfasst wird, wird das Verfahren als reguläres Kartellverfahren weitergeführt.
 
Kommission setzt Ausrufezeichen
 
Mit der Rekordstrafe von rund 2,93 Milliarden Euro habe die Kommission ein Ausrufezeichen wegen eines schweren Kartellverstoßes gesetzt, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Es könne nicht hingenommen werden, dass Unternehmen, „die zusammen etwa neun von zehn der in Europa produzierten mittelschweren und schweren Lkw stellen, untereinander ein Kartell bilden, anstatt miteinander zu konkurrieren“. Der Straßengüterverkehr sei ein wichtiger Teil des europäischen Transportsektors, und seine Wettbewerbsfähigkeit werde durch den Preis der Fahrzeuge, die die Spediteure einsetzten, unmittelbar beeinflusst.
 
Inhalt der Absprachen auf höchster Führungsebene seien die Anhebung der Bruttolistenpreise, der Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und die Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden gewesen. Das Kartell habe nicht dem Ziel gedient, die Einhaltung der neuen Emissionsnormen zu vermeiden oder Emissionswerte zu manipulieren, betonte die Brüsseler Behörde. Deutlich sei aber geworden, wie wichtig ein funktionierender, wettbewerbsbasierter Markt für die Entwicklung und den Einsatz kostengünstiger Emissionstechnik sei.
 
Schadensersatzklagen trotz hoher Buße möglich
 
Um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission zu berücksichtigen wurden die Geldbußen von Volvo/Renault um 40 Prozent, von Daimler um 30 Prozent und von Iveco um zehn Prozent ermäßigt. Zusätzlich wurde die Strafe aller Kartellmitglieder im Rahmen des Vergleichsverfahrens um 10 Prozent gesenkt, weil sie die Beteiligung am Kartell einräumten und die Verantwortung übernahmen. Im Ergebnis wird Daimler mit rund einer Milliarde Euro zur Kasse gebeten, für DAF beläuft sich die Strafe auf rund 753 Millionen Euro, Volvo/Renault ist mit etwa 670 Millionen Euro dabei und Iveco zahlt rund 495 Millionen Euro.
 
Die Kommission streicht heraus, dass alle Personen und Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen können. Der könne ohne Minderung auch dann gewährt werden, wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen hohe Geldbußen verhängt habe.
 

Unsere Experten
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.