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EU-Klage gegen Österreich Arbeitszeit für Fahrer nicht umgesetzt

Österreichs größter Lkw-Stellplatz betriebsbereit Foto: Archiv

Die EU-Kommission will Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Grund: Das Land habe die EU-Arbeitszeitvorschriften für selbstständige Lkw-Fahrer nicht ausreichend umgesetzt.

Österreich setzt sich zur Wehr. Das Land habe die Arbeitszeitrichtlinie für selbstständige Kraftfahrer bereits umgesetzt, betonte Österreichischen Medien zufolge das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie am Donnerstag.

Am 31. Januar habe demnach der Nationalrat  das Straßenpaket (Änderungen im Kraftfahrliniengesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz und Güterbeförderungsgesetz) beschlossen. Danach sei es vom Bundesrat angenommen und am 13. Februar im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Damit sei die EU-Arbeitszeitrichtlinie für Kraftfahrer "vollständig umsetzt". Dies habe Österreich in der Zwischenzeit auch der EU-Behörde in Brüssel gemeldet.

Österreich rechnet mit Rückzug der EU

Das Verkehrsministerium geht Medienangaben, die sich auf das Ministerium beziehen, davon aus, dass die heute von der Europäischen Kommission angekündigte Klage gegen Österreich zurückgezogen wird.

Die EU-Arbeistrichtlinie setzt 48 Wochenstunden fest

In der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist etwa eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden festgelegt. Gerechnet werde über eine Zeitraum von vier Monaten, der durch Tarifvertrag auf sechs Monate verlängert werden kann. Die Wochenarbeitszeit von 60 Stunden darf nicht überschritten werden.
Nach der EU-Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr darf die Lenkzeit höchstens 56 Stunden pro Woche beziehungsweise 90 Stunden während zwei aufeinander folgenden Wochen betragen.
 
Neben Österreich droht auch Finnland und Polen eine Klage.
 
 
 
 

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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