Die geplante EU-Richtlinie zur Entsendung von Kraftfahrern gefährdet nach Einschätzung von Experten der Stiftung Ordnungspolitik die Dienstleistungsfreiheit in Europa.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Fahrer, die im grenzüberschreitenden Verkehr in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, nur drei Tage pro Monat vom dort üblichen Mindestlohn ausgenommen werden, bei Kabotage müsste er ab dem ersten Tag gezahlt werden. "Die EU-Richtlinie schränkt den Preiswettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig ein", betont das wirtschaftsliberale Institut der Stiftung, das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg, in einer Analyse.
Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag den Grundsatz "gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit" bekräftigen. Nach Ansicht des CEP führt er dazu, dass die Entsendung von Kraftfahrern aus Mitgliedsstaaten mit geringem Lohnniveau in solche mit hohem Lohnniveau deutlich teurer wird. "Dadurch werden die Preise für Verkehrsdienstleistungen insgesamt steigen und die Effizienz des Binnenmarktes eingeschränkt", heißt es. Positiv sehen die Autoren der Analyse hingegen, dass die Kontrollbefugnisse der Mitgliedstaaten abschließend geregelt werden. Dadurch werde verhindert, dass die Mitgliedstaaten die Entsendung von Kraftfahren durch unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen erschwerten.