Erste-Hilfe-Weiterbildung für Busfahrer Rette mich, wer kann!

Foto: Thorsten Wagner

Auch Busfahrer müssen sich regelmäßig weiterbilden. Allerdings ist ein Erste-Hilfe-Kurs noch immer kein Pflichtprogramm.

Seit 2006 muss sich zumindest jeder Nutzfahrzeug-Führerscheinbesitzer alle fünf Jahre Gedanken über die eigenen Fähigkeiten hinten dem Steuer machen. Der Grund dafür ist, wie den meisten in der Branche bekannt, ein veritables Wortungetüm und nennt sich "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz" (BKrFQG). Für den einen oder anderen ist das Ungetüm sogar ein Schreckgespenst – sei es wegen der Kosten, des Zeitaufwands oder schlicht des erhöhten Organisationsbedarfs – wer kennt das ungute Gefühl nicht, wenn das Ablaufdatum auf dem Schein unaufhaltsam näher in die Gegenwart rückt. In den Augen mancher selbsternannter Experten macht diese Tatsache die Profession des Berufskraftfahrers sogar noch unattraktiver als er oft sowieso schon empfunden wird. 

Erste Hilfe-Auffrischung sollte verpflichtend werden

Doch weit gefehlt! Die Pflicht, sich dauerhaft weiterzubilden in höchst relevanten, praxisbezogenen Wissensbereichen ist nicht nur nützlich, sondern vielmehr unerlässlich! Mehr noch: Ein wesentlicher Bestandteil der Fortbildungen, der bisher nur freiwillig und eher zufällig ist, die Erste Hilfe-Fortbildung, sollte zum Pflichtprogramm des Modulreigens alle fünf Jahre gehören ­– vor allem für Busfahrer und -fahrerinnen, haben die doch nicht selten 50 und mehr Menschen oder Senioren an Bord. Heute kann sich sogar der Berufskraftfahrer im schlimmsten Fall mit den als unerfahrener 18jähriger absolvierten "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" ein Autofahrerleben lang ohne Auffrischung "durchmogeln"! Eigentlich ein Skandal! Und das gleich aus mehreren Gründen: Da wäre zum einen der innere Schweinehund, der sich partout nicht darangeben will, sich in der Realität zurückzuhalten, und dem symbiotisch verbundenen Menschen den Mut und die Motivation zu lassen, im Ernstfall wirklich Hand anzulegen statt ungläubig auf das Elend zu starren und die Arbeit lieber anderen zu überlassen. 

Zwar sind wir alle mittlerweile durch Netflix, Tatort und Co. schon beinahe jeder bluttriefenden Grausligkeit auf dem Flatscreen in Ultra-HD begegnet, aber die brutale Realität auf der Straße ist einfach durch nichts zu ersetzen. Und was man einfach nie konkret übt, kann man schlechterdings in einer absoluten Stresssituation, vielleicht sogar selbst noch unter Schock stehend, sinnvoll anwenden. Also: nix wie ran den Speck und Üben, Üben, Üben! Klar, man kann immer etwas falsch machen. Aber nichts tun aus Angst davor, zu versagen, ist das Falscheste, was man nur tun kann. Wer nicht wagt, hat schon verloren. Wie wahr.

Die Handlungs-Empfehlungen ändern sich andauernd

Zum anderen ändert sich das Wissen und die Empfehlungen dessen, was in der Ersten Hilfe sinnvollerweise getan werden sollte und was nicht, beinahe jährlich. Nicht nur werden zuweilen unsinnige und angestaubte Verhaltensregeln über Bord geworfen, man nimmt immer mehr Rücksicht auf die Bedarfe und Belange des Ersthelfers. Wer also heute noch verzweifelt nach dem Puls sucht und dazu Schlagadern am Hals maltraitiert, oder sich davor ekelt, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen, dem sei gesagt: Vergiss es! Mach ein Update deiner Erste-Hilfe-Datenbank, wie beim Handy heute alle zwei Wochen. Heutzutage reicht eine Kontrolle der Atmung völlig aus, um die Lebensfunktionen zielführend zu beurteilen. Und das fortgesetzte Massieren des Herzmuskels in einem regelmäßigen Rhythmus ohne die Gefahr, wegen eines nicht überstreckten Halses den Magen aufzublasen (prost Mahlzeit) ist heute das Maß der Dinge bei der Wiederbelebung. Die Lunge zieht sich selbst genug Sauerstoff – wenn man denn stark genug komprimiert (Üben! Üben! Üben!). Auch ich staunte nicht schlecht, diese massiven Vereinfachungen in den letzten beiden Jahren zu erfahren, die so etwas wie die beiden ehernen Erste-Hilfe-Gesetze für mich waren.

Ein ungenutzter Defibrillator im Bus ist vergebene Liebesmüh

Zu lernen gibt es wahrlich genug für Busfahrer und Fahrerin. Man denke nur an den glücklicherweise zunehmenden Trend, Defibrillator an Bord von Reisebussen zu haben. Allein was nützen die, wenn man sich noch nie mit einem solchen Helfer aktiv unterhalten hat. Wer jetzt dumm aus der Wäsche schaut, der sollte, wissen, dass diese Geräte sich selbst erklären, und dem Ersthelfer genau erklären, was Sache ist. Also alles kein Hexenwerk. Ran an den Speck!

Der Umgang mit mobilitätseingeschränkten Passagieren stellt vor große Herausforderungen

Um einiges komplexer wird es allerdings, wenn es um mobilitätseingeschränkte Fahrgäste geht. Omniplus von Daimler bietet hierzu erstmals ein eigenes Modul nach BKrFQG an, da die Schulung zum Thema ab Ende Februar für Busfahrer nach fünf Jahren Übergangspause jetzt verpflichtend wird – wir werden im Heft berichten. Man sollte meinen, das Thema sei wegen der mittlerweile in vielen Fernreisebussen seit 2016 vorgeschriebenen zwei Rollstuhlplätzen in aller Munde, aber das Gegenteil ist der Fall – sieht man einmal von Mitarbeitern von Reiseveranstaltern und -büros ab. Ganz abgesehen davon, dass die notwendige Hilfe für Mobilitätseingeschränkte viel Zeit in Anspruch nimmt, die dem Fahrer hinten und vorne fehlt, stellen sich diverse Fragen. Die stellen ohne Schulung eine enorme Hürde dar. Wann setze ich einen Rollstuhlfahrer aus seinem sündhaft teuren Rolli (zum Teil über 10.000 Euro, spezielle Sitzkissen über 1.000 Euro) um auf einen normalen Bus-Sitz und wie verstaue ich das gute Teil dann in einem vollen Gepäckraum? Bleibe ich als Fahrer mit auf dem Lift stehen und in welche Richtung fahre ich den Rollstuhl auf denselben (ja, das ist wichtig!), wenn er denn nicht sowieso das maximale Gewicht von 350 Kilo reißt, den die meisten Lifte als Limit angegeben haben (geht bei einem elektrischen Rollstuhl sehr schnell)? Und dann: Welche Rollstühle sind überhaupt beförderungsfähig und verfügen über die nötigen Kraftknoten, in die man Sicherungsgurte einklinken kann? (Es sind nur ca. 25 Prozent der Gefährte, die Krankenkassen zahlen sie nämlich allermeistens nicht). Und wer ist haftbar für die ordnungsgemäße und sichere Befestigung des Rollstuhls? Der Fahrer oder der Busbetreiber oder gar der im besten Falle vorhandene Begleiter des Mobilitätseingeschränkten? 

Fragen über Fragen. Dabei geht es noch nicht einmal um Erste Hilfe oder Unfallhilfe! Was tue ich bei Bewusstlosigkeit im Rollstuhl? Stabile Seitenlage? Wie und in welcher Reihenfolge evakuiere ich einen Bus mit einem oder zwei Rollstuhlfahrern, wenn der Bus anfängt zu brennen? Und so weiter und so fort. Alles nicht schön, aber alles sehr relevant.

Umdenken statt Wegschauen

Die meisten Fahrer wollen über solche Szenarien an Bord lieber gar nicht nachdenken. Was ihnen oft nicht zu verdenken ist. Jedoch sollten wir alle Umdenken und der Ersten Hilfe eine größere Bedeutung geben. Warum nicht einen vollen Zwei-Tages-Kurs machen und diesen als BKrFQG-Modul anerkennen lassen? Das würde nicht nur das verschüttete Wissen zum Tageslicht befördern, sondern auch den inneren Schweinehund, der es sich jahrelang hinter dem Steuer bequem gemacht hat, in seinen dunklen Zwinger zurücktreiben. Zeit wird es, und zwar jeden Tag!

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