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Entwurf zum Berliner Mobilitätsgesetz Wirtschaftsverkehr fehlt im Mobilitätskonzept

Foto: Herbert Schadewald

Die parteilose Verkehrssenatorin Regine Günther hat ihren Entwurf des Berliner Mobilitätsgesetzes präsentiert. Dabei handelt es sich um das erste Gesetz dieser Art in Deutschland.

"Damit legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole", sagte die von den Grünen ins Amt gebrachte Politikerin Regine Günther. Das 41 Seiten umfassende Dokument enthält drei Teile: einen allgemeinen Teil mit den Zielen sowie je einen Teil zum öffentlichen Nah- und zum Radverkehr. 2018 soll es dann auch unter anderem einen Teil zum Wirtschaftsverkehr geben, falls sich nach der Fertigstellung des integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes der Bedarf dafür ergebe.

Pro Mobilität: Wirtschaftsverkehr berücksichtigen

Das ruft auch bei Christian Funke, Geschäftsführer der Initiative Pro Mobilität, ein Stirnrunzeln hervor. "Der Wirtschaftsverkehr muss gleich mitbedacht werden", argumentiert er. Auch wenn gewisse Umweltbedenken bestünden, so könne doch der Versorgungs- und Baustellenverkehr gerade in einer wachsenden Region wie Berlin nicht außen vor bleiben, sagt Funke. Dafür würde ein Gesamtkonzept benötigt, das alle Verkehrsträger umfasse.

Dies sieht auch Klaus-Dieter Martens, Geschäftsführer des Verbands Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg, so. "Das Gesetz nur schrittweise zu verabschieden, ist aus Sicht der Unternehmer ein Wagnis. Man darf auf keinen Fall Fakten schaffen, die zu Lasten des Wirtschaftsverkehrs gehen", erklärt er. Schließlich sei der Wirtschaftsverkehr das Rückgrat für die Hauptstadtentwicklung. "Industriebetriebe, Speditions- und Logistikdienstleister, Handwerker, Pflegedienste, Paketboten oder Supermärkte sind gleichermaßen darauf angewiesen, erreichbar zu sein und rasch voran zu kommen", legt Martens dar.

Furhgewerbe-Innung zeigt sich verständnisvoll

"Ich habe schon den Eindruck, dass man den Stellenwert des Wirtschaftsverkehrs inzwischen erkannt und verstanden hat", sagt dagegen Gerd Bretschneider, Geschäftsführer der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg. "Die Belange des Wirtschaftsverkehrs, der im ersten Entwurf nur in der Priorisierung an herausgehobener Stellung enthalten war, sind nunmehr intensiver aufgenommen worden", begründet er. Damit weist Bretschneider auf die in den Zielen des Gesetzentwurfs erwähnte Einrichtung und Freihaltung von Liefer- und Ladezonen hin.

IHK froh, dass Entwurf kein Fahrradgesetz ist

Die IHK Berlin ist froh, dass aus dem ursprünglichen Fahrradgesetz ein Regelwerk entstanden ist, das die verschiedenen Verkehrsarten berücksichtigt, wie IHK-Präsidentin Dr. Beatrice Kramm sagt. Schließlich habe auch die IHK gemeinsam mit den Logistikverbänden während des Erarbeitungsprozesses darauf gedrungen, dem Wirtschaftsverkehr einen hohen Stellenwert zuzubilligen. "Für die Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es eine beruhigende Nachricht, dass sich die Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs jetzt auch im Gesetz wiederfindet", erklärt Dr. Kramm. Doch nun komme es auf die Umsetzung an, betonte sie.

LBBV-Geschäftsführer Tief: Versuch der Ausgewogenheit

Eberhard Tief, Geschäftsführer des Landesverbandes des Berliner und Brandenburger Verkehrsgewerbes, begrüßt ausdrücklich, dass im Gesetz eine Beteilung der Verbände bei der Fortschreibung des Gesetzes vorgesehen ist. Dabei bezieht er sich auf den Paragraf 18 Absatz 3 Punkt 2. "Alles in allem", so Tief weiter, "sehen wir gegenüber dem Start der neuen Senatsverwaltung eine spürbare Versachlichung der Debatte, eine stärkere Einbeziehung der Akteure und den Versuch mehr Ausgewogenheit walten zu lassen".

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