Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche wird verlängert. Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) haben sich die Tarifparteien, der BDE für die privaten Arbeitgeber, die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und Verdi verständigt.
Die Parteien haben einen Antrag zur Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns beim Bundesarbeitsministerium gestellt.
Regelung zum Mindestlohn
Die momentane Regelung zum Mindestlohn endet demnach zum 31. August 2011. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. September 2011. Der Mindestlohn erhöht sich ab September von 8,24 Euro auf 8,33 Euro pro Stunde. Der Vertrag endet zum 31. März 2012.
Im neuen Tarifvertrag ist zudem festgehalten, dass Arbeitszeitkonten in den Firmen ausdrücklich zugelassen sind.