Viele Verkehrszeichen auf deutschen Straßen gelten nur an Werktagen. Wer hier an Montag bis Freitag denkt, liegt falsch.
Tatsächlich richtet sich der Zusatz "werktags" auf Verkehrszeichen auch an den Samstag. Wie der DAV (Deutscher Anwaltverein) berichtet, hat eine Klage gegen ein samstägliches Knöllchen praktisch keine Chance. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Samstag im allgemeine Sprachgebrauch auch heute noch ein Werktag sei. Der Begriff Werktag sei nicht mit Arbeitstag gleichzusetzen, sondern sei vielmehr ein Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen. (AZ: 2 Ss OWi 127/01)
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer gegen ein Blitzer-Knöllchen geklagt. An der entsprechenden Stelle verwies demnach ein Schild auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung "werktags von 7 bis 20 Uhr". Der DAV rät daher, genau hinzuschauen. Schilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen demnach statt "werktags" den Zusatz "Mo - Fr".