Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit ist für einige Branchen nicht zielführend.
Das stellt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fest. Zwar begrüße man, dass die Gefahren der Tarifpluralität und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung von der Politik erkannt wurden. "Die Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb erhöht die Wahrscheinlichkeit kollektiver Konflikte und umfangreicher Arbeitskämpfe", sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Der Gesetzesvorschlag, so der Verband, sei aber insofern enttäuschen, als er sich nur auf die Reglementierung der Spartengewerkschaften beschränke. Die Gewerkschaft sei demnach für den Betrieb zuständig, der die meisten Angestellten angehörten.
Ungelöst bliebe dieses Problem jedoch beispielsweise in der Kontraktlogistik. Dort sei verstärkt zu beobachten, dass zwei Branchengewerkschaften aggressiv um Mitglieder aus einem Betrieb werben. "Dieser Kampf wird dann auf dem Rücken der Unternehmen und der Belegschaft ausgetragen und führt zu einer massiven Störung des Betriebsfriedens." Deshalb schlägt der DSLV eine sogenannte "Regel-Ausnahme-Klausel" vor. Der von Ministerin Nahles vorgeschlagene Mehrheitsgrundsatz gelte demnach als Regelfall. In Fällen, in denen mindestens zwei große Branchengewerkschaften ihre Zuständigkeit für einen Betrieb beanspruchten, so der Verband, sollte nur die Gewerkschaft ihre Zuständigkeit geltend machen können, die dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens am nächsten stehe.