Busse und Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen künftig einen digitalen Tachografen mit sich führen.
Ausgenommen sind örtliche Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen, die Lkw unter 7,5 Tonnen im Einsatz haben und im Radius von 100 Kilometern zum Firmensitz unterwegs sind. Hauptberufliche Fahrer dürfen hier allerdings nicht ans Steuer. Auf diesen Entwurf haben sich die irische Präsidentschaft und Unterhändler des EU Parlaments geeinigt.
Demnach müssen neue Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen innerhalb drei Jahren, nachdem die EU-Kommission die technische Spezifizierung der digitalen Tachographen festgelegt hat, über die Geräte verfügen. Ältere Lkw und Lieferwagen müssen spätestens nach 15 Jahren nachgerüstet sein. Kontrolleure werden in der gesamten EU ausgebildet und ausgerüstet, schreibt der Entwurf vor.
Das Parlament verfolge damit das Ziel, Sozialvorschriften besser durchzusetzen und zu überprüfen, ob Fahrer und Unternehmen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Somit würden die Arbeitsbedingungen geschützt und Sozialdumping Einhalt geboten, erklärt Silvia Ticau, Unterhändlerin des EU Parlaments.
In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr soll das Papier diskutiert werden. Der Entwurf muss noch vom Parlament und vom Rat genehmigt werden. In der Regel folgen diese Institutionen den Entwürfen der Unterhändler.