Wenn digitaler Tacho, dann Fahrerkarte. Sie bunkert die Daten für mindestens 28 Tage. Ein Fluch für den Fahrer oder ein Segen?
Die Karte hat die Größe des neuen Personalausweises und eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie ist personengebunden. Auf der Rückseite ist ein Chip angebracht. Er speichert unter anderem:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Ausstellungsdatum, gültig ab/bis
- Name der ausstellenden Behörde
- Führerscheinnummer Kartennummer/Karteninhaberkennung
Bei der Verwendung im digitalen Kontrollgerät wird der Fahrer angemeldet und anschließend alle Aktivitäten elektronisch erfasst: sämtliche Lenk-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten sowie sonstige Tätigkeiten, aber auch durch den Fahrer nachträglich vorgenommene manuelle Nachträge. Das Speichervermögen beträgt mindestens 28 Kalendertage.
Defekte:
Die beschädigte Karte wird bei der ausstellenden Behörde abgegeben. Dort muss auch ein Antrag auf eine neue Karte gestellt werden. Verlangt auf jeden Fall eine Bescheinigung. Sie wird in der Übergangszeit für Kontrollen benötigt.
Verlust:
Auch hier ist bei der ausstellenden Stelle der Verlust anzuzeigen und eine neue Karte zu beantragen; Bescheinigung nicht vergessen!
Diebstahl:
Unverzüglich Anzeige erstatten; Bescheinigung nicht vergessen! Sie ist für den Antrag der neuen Karte erforderlich.
Übergangszeit:
Fehlt die Karte aus den oben genannten Gründen, darf man die Fahrten 15 Kalendertage lang fortsetzen. Der Arbeitstag beginnt dann jeweils mit einem Ausdruck des Digitachos, auf dessen Rückseite der Name sowie die Nummern von Fahrerkarte beziehungsweise Führerschein vermerkt werden müssen plus Unterschrift. Die gleiche Prozedur wiederholt sich am Fahrtende.
Gültigkeitsdauer:
Der Inhaber muss rechtzeitig vor dem Ablauf eine neue Karte beantragen. Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche. Beim Einsatz der neuen Karte ist die "alte" oder alle anderen Nachweise und Bescheinigungen noch mindestens 28 Kalendertage mitzuführen. Es wird ein Kartenregister geführt. Verlust, Diebstahl und die Neuausstellung werden gespeichert. Fahrer, die tricksen und dann zwei Karten benutzen, sollen abgeschreckt werden.
Auslesen:
Der Fahrer ist verpflichtet, die Karte seinem Unternehmen nach spätestens 28 Kalendertagen zur Verfügung zu stellen, damit die Daten ausgelesen, ausgewertet und gespeichert werden können.
Geschwindigkeit:
Geschwindigkeitsdaten speichert nur der Massenspeicher des Digitachos. Geräte älterer Generation erfassen die letzten 24 gefahrenen Stunden. Neuere Digitachos registrieren 168 Stunden, sekundengenau.
Einzug:
Bei Führerscheinentzug oder Fahrverbot wird die Fahrerkarte nicht eingezogen: Wer keinen Führerschein hat, braucht keine Karte.
Zukunft:
Es sind Überlegungen im Gange, die eine "Zusammenlegung" des Führerscheins und der Fahrerkarte anstreben.
Mein Fazit:
Am Anfang überwogen in der Einführungsphase Skepsis und Respekt. Mittlerweile begrüßt ein Großteil der Fahrer die Karte, da sie bei ordnungsgemäßer Bedienung mehr Vorteile als Nachteile bringt und in kompakter Form den Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten möglich macht.