Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Bringt die Weiterbildung wirklich etwas?

Theoriestunden, Klassenzimmer Foto: Jan Bergrath

Seit September 2009 müssen sich alle Lkw-Fahrer regelmäßig weiterbilden. Die Bilanz ist durchwachsen, die Qualität der Kurse höchst unterschiedlich.

Auf den ersten Blick passt die Jugendherberge in Bochum nicht zu einem Weiterbildungskurs für Berufskraftfahrer. Solche müssen sie seit September 2009 regelmäßig im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) absolvieren, um nach September 2014 überhaupt noch ihren Job ausüben zu dürfen.

Fünf – sogenannte Module – an der Zahl. Mit der schriftlichen Bescheinigung, dass die Kurse absolviert wurden, trägt die Führerscheinstelle in der Spalte 12 die Kennziffer 95 ein. Fehlt die Zahl im Führerschein, kann die Polizei in gut zwei Jahren bei einer Kontrolle nicht nur die Weiterfahrt untersagen, es kostet den Fahrer satte 5.000 Euro Strafe, dazu den Unternehmer 20.000 Euro.

Schon deshalb ist es besser, Zeit und Geld in einen der vorgeschriebenen Weiterbildungskurse zu investieren. Denn grundsätzlich ist die von der EU auferlegte Weiterbildung Angelegenheit der Fahrer, um die Zugangsvoraussetzung zum Beruf zu erhalten. Speditionen übernehmen heute in vielen Fällen diese Kosten und die Organisation, um Fahrer zu binden. Die anderen Fahrer bleiben sich selbst überlassen.

Ein gern genommenes Zubrot von Fahrschulen

In Bochum bietet Kraftverkehrsmeister Gottfried Helfert seine Kurse an. Den Raum hat er sich zertifizieren lassen, den Beamer für den Lichtbildvortrag bringt er mit. Helfert war Lkw- und Busfahrer, er hat sich fortgebildet, jetzt engagiert auch er sich in der Weiterbildung. Es ist ein Millionenmarkt für Schulungen bei rund 700.000 Lkw-Fahrern und Kursen im Mittelwert von 100 Euro alle fünf Jahre.

Neben Organisationen wie Dekra, TÜV und SVG tummeln sich viele freie Anbieter auf diesem Markt, für Fahrschulen ist es ein gern genommenes Zubrot. Der Qualitätsunterschied ist dramatisch. Es gibt Ausbilder, die zeigen „Auf Achse“-Filme, um die Zeit totzuschlagen. Und es mehren sich Gerüchte, dass es Anbieter gibt, die gegen Bargeld die Zertifikate einfach so ausstellen – ohne faktische Teilnahme der Fahrer.

Die Unterrichtskontrollen der zuständigen Behörden sind dürftig. Kommt tatsächlich mal jemand vom Amt vorbei, wird nur gezählt, ob alle Teilnehmer auf der Liste tatsächlich noch da sind und der Kursleiter nicht schon vor der Übertragung der Bundesligaspiele freigegeben hat. Dahinter verbirgt sich ein Denkfehler aus Brüssel. Grundsätzlich sind weder praktische Übungen noch eine anschließende Prüfung des erlernten Wissens im BKrFQG vorgesehen.

Die Inhalte der fünf Module definieren Verlage, die die Schulungsunterlagen anbieten. Durchgesetzt haben sich dabei die Sozialvorschriften, die Ladungssicherung, das wirtschaftliche Fahren, Recht und Dokumente so wie der sehr schwammig definierte Kurs „Image des Fahrers“, der mit Tipps zu Bewegung und Gesundheit aufgepeppt wird. So wundert es nicht, dass manche Straßenverkehrsämter aus Unkenntnis oder Desinteresse sogar die Zertifikate von fünf identischen Modulen akzeptieren sollen, wie es heißt.

Oft zählt nur das Zertifikat, nicht die Informationen

Der Preis bei Helfert ist günstig. 59 Euro – exklusive Kaffee und Brötchen. Sein Kurs „Wirtschaftliches Fahren“ ist nicht schlecht und sachlich richtig, Helfert orientiert sich an einem Lehrbuch und zeigt dazwischen Filme vom Mercedes-Profitraining in Wörth. Seine Kunden, darunter auch zwei Kollegen von Aldi Nord, schauen mit Wehmut zu – das können sie sich nicht leisten. Ein „echtes“ Eco-Training bei Mercedes würde nach Angaben des Herstellers wochentags 255 Euro kosten, samstags 295 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bei Scania kostet das Modul 240 Euro. Von den jährlich rund 3.500 Personen, die in der Scania Fahrer Akademie geschult werden, nehmen etwa 1.650 Personen am reinen Fahrtraining teil. Es sind in der Regel die Fahrer von Unternehmen, die wollen, dass ihre Fahrer tatsächlich etwas lernen und am Ende unterwegs vielleicht den einen oder anderen Liter Diesel sparen. Der Unterricht bei Helfert bleibt dagegen graue Theorie.

Es erstaunt kaum, was ein Teilnehmer am Ende auf die Frage, was er denn „mitgenommen“ habe, antwortet: einen Block und einen Kugelschreiber. Und natürlich ein Zertifikat. Das ist, traurig aber wahr, für die Fahrer das Einzige, was an diesem Tag zählt. Wenn manche dazu erst in der Nacht von der Tour kommen und müde im Unterricht sitzen, geht die ganze schöne Information hier rein und dort wieder raus.

Falsche Schulungsunterlagen

Zunehmend ist der Wissensstand bei den Fahrern gespalten. Krass ist das Dilemma bei den Sozialvorschriften. Hier warnt mittlerweile das Landesamt für Arbeitsschutz in Brandenburg vor falschen Schulungsunterlagen. Explizit geht es um die Frage, ob ein angestellter Fahrer mit einem Lkw über 7,5 Tonnen nach fünf Stunden Arbeitszeit, einer Stunde Pause und fünf weiteren Stunden Lenkzeit noch eine weitere Stunde lenken darf.

Die Frage wird in Büchern oft mit „JA“ beantwortet und damit begründet, dass die EG-Verordnung 561/2006 Vorrang vor dem deutschen Arbeitszeitgesetz habe. „Diese Antwort ist schlichtweg falsch“, schreibt der zuständige Fachmann, Karl-Heinz Strehl. „Europäische Richtlinien und Verordnungen beinhalten Mindeststandards. Die Regelungen der Europäischen Union können in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch strengere, nie aber durch mildere Regelungen umgesetzt werden.

In Deutschland hat man sich für die Regelung im § 21a Arbeitszeitgesetz entschieden. Der wiederum verweist auf § 3 Arbeitszeitgesetz. Das bedeutet, dass die maximal zulässige Arbeitszeit inklusive Lenkzeit im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreiten darf. Nur bei einem entsprechenden Ausgleich darf die Arbeitszeit auf höchstens zehn Stunden verlängert werden. Dann ist Schluss!“

Für Helfert ist das ein Problem. Zum einen muss er sich auf das Unterrichtsmaterial verlassen können, zum anderen weiß er, dass manche Unternehmer ihn schlicht nicht buchen, wenn er den Fahrern erzählt, dass sie im Durchschnitt nur 48 Stunden pro Woche arbeiten und lenken dürfen. Da hat es Ralf Dovermann aus Aachen leichter.

Das Muss der Weiterbildung ist oft unklar

Seine Fahrschule bildet jede Woche zwischen 60 und 100 Leute in Modulen aus. Hier hat er sich rechtzeitig die Kompetenz von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Amtes für Arbeitsschutz gesichert, die im genehmigten Nebenverdienst die Fakten an die Tafel bringen. Die Kurse sind proppenvoll. „Denn am Ende zahlt der Fahrer, der in seinem Modul Lenkzeit falsch unterrichtet wurde, die Strafe auf der Straße“, so Dovermann. Für ihn bahnt sich zudem eine weitere Katastrophe bereits an: „Viele Fahrer wissen immer noch nicht, dass sie sich weiterbilden müssen und bei vielen Unternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist die Botschaft gar nicht angekommen.“

Jetzt wird es verdammt eng. „In der Woche werden unsere Kurse nicht akzeptiert, am Sonntag dürfen wir nicht schulen, also bleiben 52 Samstage im Jahr. Da viele Unternehmen auf Gelder aus dem Fördertopf des BAG warten, wurden manche Kurse vorerst abgesagt. Das bittere Erwachen kommt aber spätestens nächstes Jahr, wenn die Unternehmer bemerken, dass es keine Kursplätze mehr geben wird. Auch steht zu befürchten, dass Ende 2014 Rentner oder andere Aushilfskräfte mangels absolvierten Modulen durchs Raster fallen.“

Einem erfahrenen Weiterbildungscoach wie Achim Daniels von Inocom Training (siehe www.profi95.de) ist diese Entwicklung ein Dorn im Auge. Er hat sich deshalb entschlossen, einen Weiterbildungs-Check-up anzubieten. 96 Fragen aus sechs Themengebieten, so wie sie die IHK zur Prüfung bei der Beschleunigten Grundqualifikation verlangt.

Die rein freiwillige Prüfung dauert pro Person knapp 20 Minuten. Der Disponent und sechs Fahrer der Spedition Jansen aus Düren haben diese „Zwischenprüfung“ in einem ersten Test für den FERNFAHRER mit Bravour gemeistert. Im Mittelwert lagen sie bei 75 bis 85 Prozent aller Fragen richtig. „Die Fahrer von Jansen wissen, was sie gelernt haben und was sie können“, sagt Daniels. „Kein Wunder, denn sie haben schon alle fünf Module absolviert.“

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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Götz Bopp, unser Experte für Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) Götz Bopp Sozialvorschriften und Güterverkehr
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