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CEMT-Genehmigung Jetzt Anträge für 2013 stellen

Foto: Photographer:Martina Ruehl

Spediteure können die Antragsunterlagen für die CEMT-Jahresgenehmigung 2013 können ab Anfang September anfordern. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2012.

Spediteure können die Antragsunterlagen für die CEMT-Jahresgenehmigung 2013 können ab Anfang September anfordern. Antragsschluss ist der 1. Oktober 2012. Die Unterlagen gibt es beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und den jeweiligen Außenstellen. CEMT-Jahresgenehmigungen sind befristet auf ein Jahr und werden grundsätzlich nur in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.


CEMT (Conférence Européenne des Ministres des Transports) ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz. CEMT-Genehmigungen berechtigen Transportunternehmen zu Beförderungen im gewerblichen, grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den einzelnen CEMT-Mitgliedstaaten. Aktuell gehören laut BAG insgesamt 43 Staaten der Europäischen Union und einige Anreinerstaaten dem Transportforum an. Hierzu zählen im Einzelnen:


Albanien (AL), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Belgien (B), Bosnien und Herzegowina (BIH), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (D), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Georgien (GE), Griechenland (GR), Irland (IRL), Italien (I), Kroatien (HR), Lettland (LV), Liechtenstein (FL), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malta (M) Mazedonien (MK bzw. ERYM, FYROM), Moldawien (MD), Montenegro (MNE), Niederlande (NL), Norwegen (N), Österreich (A), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (RO), Russische Föderation (RUS), Schweden (S), Schweiz (CH), Serbien (SRB), Slowakische Republik (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechische Republik (CZ), Türkei (TR), Ukraine (UA), Ungarn (H), Vereinigtes Königreich (UK) und Weißrussland (Belarus) (BY).


Informationen zu den Voraussetzungen, Ausnahmeregelungen der Mitgliedstaaten und zur Erteilung von CEMT-Kurzgenehmigungen gibt das Bundesamtfür Güterverkehr .

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