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Bundestagsbeschluss Verkehrsdelikte werden im Ausland geahndet

Lasermessgerät Foto: ETM

Fahrer müssen damit rechnen, dass gravierende Verstöße in anderen EU-Ländern bald tatsächlich grenzüberschreitend geahndet werden.

Der Bundestag verabschiedete am frühen Freitagmorgen eine Regelung, die den europäischen Datenaustausch bei Delikten wie Tempo-Verstößen oder dem Überfahren roter Ampeln verbessern soll.

Demnach können ausländische Behörden beim Kraftfahrtbundesamt als "nationaler Kontaktstelle" Daten zum Fahrzeughalter elektronisch abfragen. Damit können sie ein "Informationsschreiben" verschicken, das den Verstoß nennt und die Geldbuße einfordert. Es muss auf Deutsch verfasst sein.

Das entsprechende EU-Gesetz muss bis zum Stichtag 7. November in den Mitgliedsstaaten in Kraft sein. Der Datenaustausch soll dafür sorgen, dass die seit dem Jahr 2010 im Prinzip möglichen "EU-Strafzettel" mehr Durchschlagskraft bekommen.

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