Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat ihren Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht. Im Jahr 2017 gingen demnach 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post ein.
Das ist mehr als viermal so viel als im Vorjahr mit 235 Anträgen. Der wachsende Online-Handel mit verstärkten Paketmengen hat unter anderem einen solchen Anstieg der Schlichtungsanträge bewirkt. Diese Entwicklung setzt sich zu Beginn des Jahres 2018 fort und zeigt nach Ansicht der Bundesnetzagentur deutlich, dass sich Verbraucher bei den Postdienstleistern häufig nicht ohne behördliche Unterstützung durchsetzen können.
In 191 Fällen erzielte im letzten Jahr die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung durch ein Verfahren. In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab.
Die Verbraucher beschwerten sich vor allem über beschädigte oder verloren gegangene Pakete. Die Streitigkeiten kreisten somit auch im Jahr 2017 vor allem um Fragen der Haftung aus abgeschlossenen Beförderungsverträgen. Hier ging es häufig um die Streitfrage einer ausreichenden Verpackung oder um den Versand von besonders wertvollen oder sensiblen Gegenständen wie zum Beispiel Edelmetalle, Schmuck oder verderbliche Ware.
Der Tätigkeitsbericht Post 2017 kann abgerufen werden unter www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle