Das Gebührensystem für die Nutzung von Flüssen und Kanälen in Deutschland wird komplett reformiert. Das ist zumindest der aktuelle Plan der zuständigen Behörden.
Die Abgabe soll anders als bisher wettbewerbsneutral vereinheitlicht werden. Dafür wolle man eine neue Rechtsgrundlage schaffen. Wie der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) mitteilt, hängt die Höhe der Abgabe wesentlich von der Art des transportierten Gutes ab. Diese Regelung wolle man nun aufgeben.
"Es ist absolut richtig und notwendig, dass die Höhe der zukünftigen Abgaben sich nicht an den sogenannten Vollkosten orientieren soll, die das Bundesgebührengesetz ab 2018 vorschreibt: Es kann nicht sein, dass die Binnenschifffahrt die Kosten des gesamten Systems bezahlen soll, die unter anderem auch für den Hochwasserschutz oder die Trinkwassergewinnung entstehen", kommentiert Martin Staats, Präsident des BDB das Reformvorhaben. Gleichzeitig weist er auch negative Konsequenzen hin, die eine zu hohe Belastung der Binnenschiffer nach sich ziehen könnte.
"Es sollen mehr Güter auf den besonders umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt verlagert werden; das will auch die Bundesregierung. Diese Absicht verträgt sich aber nicht mit einer Verteuerung der Verkehre und sei es auch nur in einigen ausgewählten Fahrtgebieten." Laut Bundesverkehrsministerium sei diese Angst jedoch unbegründet. Wie Reinhard Klingen, Abteilungsleiter in der Behörde mitgeteilt habe, sei keinesfalls beabsichtigt, die Schifffahrt zu verteuern. Man wolle vielmehr ein Spezialgesetz schaffen, um künftig enorme Vollkosten zu vermeiden. Um die Reform detailliert zu planen werde man zunächst ein Gutachten erstellen. Ende 2018 soll die Neuordnung laut BDB abgeschlossen sein.