BGL kritisiert Lkw-Nachtfahrverbot in Hessen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) übt Kritik am geplanten Lkw-Nachtfahrverbot auf den Bundesstraßen B 3 und B 252.

Hessens Verkehrsminister Dieter Posch hat das Verbot ab 15. März 2010 zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens für alle Lkw ab 3,5 Tonnen angekündigt. Der BGL beklagt, dass das Verbot auch für alle Anlieger gelten soll. Das Verbot umgehen können die Betroffenen nur dann, wenn sie eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen. Ansonsten droht ihnen laut BGL wahlweise nächtlicher Hausarrest oder Aussperrung aus dem eigenen Grundstück. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Unternehmen zum einen 95 Euro pro Jahr für das erste und 45 Euro für jedes weitere Fahrzeug bezahlen, zudem müssen sie einen Fragenkatalog ausfüllen. Mit dem neuen Nachtfahrverbot gefährde Posch unnötigerweise viele Arbeitsplätze in der ganzen Region, sagt Dr. Karlheinz-Schmidt, BGL-Hauptgeschäftsführer. Dass Anlieger über eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung quasi Eintritt für das eigene Grundstück zahlen müssen, sei geradezu grotesk. Das Verkehrsproblem auf den genannten Bundesstraßen könne nach Ansicht des BGL nur mit dem Weiterbau der A 49 und ausreichenden Ortsumgehungen gelöst werden. Text: Susanne Spotz Datum: 02.03.2010

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