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Beweispflicht bei Unfällen Der Pkw als Ausrede

Foto: Axel Flaake

Oft geben Fahrer nach Unfällen an, ein Auto hätte sie geschnitten. Das müssen sie beweisen. Aufnahmen aus einer Dashcam sind nun bei manchen Gerichten zulässig.

Immer wieder spielt sich auf den überlasteten deutschen Autobahnen folgende Situation ab: Der Fahrer eines Lkw fährt entspannt auf der rechten Spur, als plötzlich ein Pkw die Fahrbahn wechselt, weil er noch die Ausfahrt nehmen will. Der Lkw-Fahrer geht voll in die Eisen, der viel zu dicht aufgefahrene Hintermann kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und rauscht ihm ins Heck. Es passiert aber auch anders. Über zwei jahre nach einem Unfall auf der A 6 bei Mannheim stand dort Anfang Oktober 2017 ein Fahrer vor Gericht, der nahezu ungebremst in einen Pkw gerast war. Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, der Pkw sei plötzlich direkt vor seinem Lkw auf die rechte Spur eingeschert, deswegen habe er nicht rechtzeitig bremsen können. Ein Sachverständiger konnte die Aussage widerlegen.

Der Auffahrende muss seine Unschuld nachweisen

Der Fahrer war mit 90 km/h schlicht zu dicht aufgefahren und hatte zu spät gebremst. Zwei Frauen waren verstorben. Das Gericht verurteilte den Mann zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 3.000 Euro an eine soziale Einrichtung. "Wer einen Sachverhalt behauptet, muss ihn auch beweisen", stellt Matthias Pfitzenmaier klar. "Bei einem Auffahrunfall wird jedoch aufgrund des normalerweise immer gleichen, sogenannten Kausalablaufs – also zu wenig Abstand und zu hohe Geschwindigkeit – vermutet, dass der Auffahrende Schuld ist. Man nennt dies den Anscheinsbeweis." Im Ergebnis muss der Auffahrende also nachweisen, dass er den Unfall nicht verschuldet hat, sondern besondere Umstände vorgelegen haben, die vom Normalfall abweichen. "Hierzu gehören etwa das grundlose Bremsen des Vordermanns oder auch ein zu dichtes Einscheren, verbunden mit einem Abbremsvorgang." Landet ein Lkw im Graben , wird ebenfalls gerne der ominöse Pkw herangezogen.

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