Betrug bei Tankkarten Fahrer können zur Haftung gezogen werden

Foto: Thomas Küppers

Tankkarten können auf vielfältige Art manipuliert werden oder sie werden gestohlen – und auch Fahrer können in solchen Fällen zur Haftung herangezogen werden.

Der Schaden durch Dritte kann bei Tankkarten mithilfe von Skimming erfolgen, dem unerlaubten Ablesen und Speichern von Kartendaten und Geheimnummern. 2015 ging dem Bundeskriminalamt eine international agierende Bande ins Netz, die Tankautomaten mit Skimming-Equipment versahen und so die notwendigen Daten ausspähten. Entsprechende Tankkarten-Dubletten setzten sie vor allem an Tankstationen ohne Personal massiv ein und verursachten damit einen Schaden in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Zumeist sind es aber gestohlene Tankkarten, die von Banden eingesetzt werden, wie kürzlich ein Fall in Oberösterreich zeigte. Zusammen mit Polizei aus Bayern und Italien ermitteln die dortigen Behörden derzeit gegen acht Verdächtige. Sie sollen vor allem am Wochenende aus abgestellten Lkw insgesamt 288 Maut- und Tankkarten gestohlen und einen Schaden von mehr als einer Million Euro angerichtet haben.

Problem Nummer eins: Oft werden Tankkarten und die zugehörige PIN im Fahrzeug aufbewahrt oder die PIN sogar auf der Karte vermerkt – leichtes Spiel für die Täter. Zumal sie inzwischen auch Fahrzeuge aufbrechen können, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt, und einfach die Kartendaten kopieren.

Karte und PIN getrennt voneinander aufbewahren

Problem Nummer zwei: Bis der Verlust oder der Betrug auffallen, können die Täter bereits großen Schaden angerichtet haben. Im besten Fall wird der Verlust schon am Montagmorgen registriert. Im schlimmsten Fall fällt die Manipulation erst nach Wochen auf, entweder durch ein Controlling des Kartenanbieters oder mit Eintreffen der Abrechnung. Dann wird die Karte gesperrt, aber der Schaden für das Unternehmen ist bereits geschehen. Denn die Tankkartenanbieter haften erst nach Eingang der schriftlichen Kartensperre, der Kunde haftet für alle Transaktionen davor. Und das kann sehr teuer für das Unternehmen werden. Auf die Tankkarte sollte man also aufpassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat etwa entschieden, dass für eine Tankkarte dieselben Sorgfaltspflichten wie für eine EC-Karte gelten, was auch bedeutet, dass Karte und PIN getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen (Az.: i 19 U 186/10). Das Landeskriminalamt NRW rät deshalb, nach einem Einbruchdiebstahl im Fahrzeug sofort die Tankkarten sperren zu lassen, auch wenn sie nicht gestohlen wurden. Noch besser ist, die Tankkarten auf Tour immer bei sich zu tragen. Zudem sollte man die PIN so eingeben, dass sie für andere Personen nicht einsehbar ist.

Tankkartenbetrug kann Grund für fristlose Kündigung sein

"Bei Verlust der Karte durch Diebstahl haftet der Fahrer nicht oder möglicherweise nur sehr eingeschränkt, je nach seinem Verschuldensanteil", sagt Rechtsanwalt Harry Binhammer von der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner aus Heilbronn – bei einfacher Fahrlässigkeit beispielsweise hafte er in der Regel nicht. Will der Arbeitgeber den Fahrer aber dennoch in Regress nehmen, dann allerdings nur für den Verlust der Karte, nicht aber für den Schaden, den ein Dritter damit anstellt, erläutert der Rechtsanwalt.

Keine gute Idee ist es, auf Kosten der Firmen-Tankkarte seinen privaten Pkw oder fremde Fahrzeuge zu betanken. Ein Tankkartenbetrug kann Grund genug für eine fristlose Kündigung sein. "Der Arbeitnehmer schädigt seinen Arbeitgeber vorsätzlich", sagt der Experte für Arbeitsrecht. Damit nicht genug: Ein Tankkartenbetrug kann überdies strafrechtlich geahndet werden. Möglich sind der Vorwurf der Untreue, der Unterschlagung und des Betrugs. Wer die Tankkarte "bloß" an jemanden verleiht, der damit anschließend kostenlos tankt, macht sich eventuell der Beihilfehandlung oder Mittäterschaft schuldig – mit den entsprechenden Konsequenzen.

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FF 05 2017 Titel
FERNFAHRER 05 / 2017
3. April 2017
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