BAG-Förderung: Verwendungsnachweis wird fällig

Ausbildung

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) weist darauf hin, dass beim Förderprogramm Aus- und Weiterbildung die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises am 30. Juni endet. Dies gilt für Zuwendungen der Förderperiode 2009.

Falls im Einzelfall Unternehmen eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums erhalten haben, können sie auf dem Zuwendungsbescheid nachlesen, wenn bei ihnen die Frist für den Verwendungsnachweis abläuft. Laut dem Amt müsse der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Bewilligungsungszeitraums erfolgen. Vordrucke dafür sowie Ausfüllanleitungen mit Beispielen und Merkblättern stellt das Amt auf seiner Webseite www.bag.bund.de zur Verfügung. Wer den Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht einreicht, muss damit rechnen, dass bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten. Die Folge kann sein, dass bereits erhaltene Fördergelder zusätzlich mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Datum: 02.06.2010

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