BAG erwartet Schulungsstau

Das Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) beklagt die abwartende Haltung vieler Unternehmen im Hinblick auf das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Laut einer Studie der Behörde haben vor allem kleine Unternehmen und Einzelfahrer es bislang versäumt, die verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen.

Transporteure deren Fuhrpark die zwölf Tonnen Grenze nicht überschreitet, warten laut BAG ab, weil sie keine Förderung über die Maut-Harmonisierung erhalten. Zu erwarten sei aber ein erhöhtes Aufkommen von Schulungsanfragen im nächsten Jahr. Der Grund: Bis zum 10. September 2013 müssen die ersten Fahrer ihre 35 Qualifikationsstunden absolvieren. Betroffen sind zunächst Inhaber der Klassen D1, D1E, D und DE mit Führerscheinerwerb vor dem 10. September 2008, ein Jahr später folgen die Klassen C1, C1E, C und CE. Fahrern, die ab dem Stichtag bei einer Kontrolle keine ausreichende Qualifikation nachweisen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Text: Markus Braun Datum: 12.01.2011

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