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Autobahnkanzlei Mit dem Lkw bei Rot über die Ampel

Foto: Andreas Techel

Chrissi* ist bei Rot über die Ampel gefahren und durch einen Anruf bei der Behörde macht er das Ganze nur noch schlimmer.

Da stehen sie, die Grellmanns*. Der Senior, August*, groß und stämmig, eher von der gemütlichen Sorte. Und der Junior, Chrissi*, quirlig und voller Energie, wie eine Dose Red Bull. Klar, wer von beiden sofort loslegt zu erzählen. Wie ein Wasserfall sprudeln Wortmengen über mich herein. Nach zehn Minuten schaut Chrissi seinen Vater und mich an, als wollte er fragen: "Und, alles klar so weit, Jungs?" Alles in allem hat Chrissi mir zusammengefasst Folgendes auf den Tisch geklatscht: "Ich bin mit dem Lkw bei Rot über die Ampel. Mein Vater hat einen Anhörungsbogen dafür bekommen. Es wird keinen Punkt, aber ein Fahrverbot geben. Mein Vater ist ein ehrlicher Mensch. Er wird der Bußgeldstelle jetzt sagen, dass ich gefahren bin."

Ich kann mir die Frage nicht verkneifen, wofür er denn zu mir kommt, wenn er schon weiß, was er tut. Nur zur Absicherung, damit er weiß, dass er alles richtig macht, erwidert Chrissi. Den Gefallen kann ich ihm aber nicht tun. Zuerst brauche ich mal ein paar mehr Infos.

Verjährung nach drei Monaten

Deswegen lege ich los und frage: "Wann war der Tattag?" Chrissi meint etwas schnippisch, dass das absolut keine Rolle spiele, ob er mittwochs oder donnerstags oder im Sommer oder im Winter über die Ampel gedonnert sei. Darum geht es aber nicht. Ich will wissen, wann die Tat war, und als Nächstes, wie viele Punkte zu diesem Zeitpunkt für Chrissi im Register in Flensburg standen. Außerdem ist das Tatdatum natürlich verjährungsrechtlich von großer Bedeutung. Sollten seit der Tat bereits drei Monate verstrichen sein, ohne dass Chrissi direkt – also an ihn selbst gerichtet – etwas von der Behörde gehört hat, dann ist es ihm gegenüber nämlich verjährt. Chrissi zieht den Anhörungsbogen, der an den Senior gerichtet ist, aus seiner Hosentasche.

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FERNFAHRER 05 / 2017
3. April 2017
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