Schließen

Autobahnkanzlei ermittelt Verfahrenseinstellung aus Mangel an Beweisen

Volvofahrermüde Foto: Katja Reibold, Volvo Trucks

Wenn es kracht, ist die Schuldfrage schnell geklärt – zumindest wenn ein Sündenbock gesucht wird. Doch manchmal ist die Wahrheit nicht so offensichtlich, wie es auf den ersten Blick scheint.

Samstagnachmittag: Nach dem Fernfahrer-Besprechungsmarathon in der Zentrale der Autobahnkanzlei freue ich mich auf mein Feierabendbier. Plötzlich treffe ich Sven*. Er ist Lkw-Fahrer und aufs Geratewohl aus dem hohen Norden zu mir gekommen – in der Hoffnung, dass er mit mir reden könne. Er ist bei einer Spedition beschäftigt, die für eine Warenhauskette fährt, berichtet er. Seine Nerven sind runter, das spüre ich deutlich.

Er sei auf der Autobahn in eine Schallschutzmauer gekracht, erzählt Sven später. Wie es dazu kommen konnte, wisse er selbst nicht. Jetzt habe er einen gelben Brief bekommen. Es drohe ihm also ein Strafverfahren, in dem ihm nach Paragraf 315 c StGB eine "Konkrete Straßenverkehrsgefährdung" vorgeworfen wird. Damit einher geht eine Geldstrafe von 50 mal 50 Euro und ein Führerscheinentzug von acht Monaten. Ich beschließe, dass der Feierabend warten kann, und nehme das Mandat an, auch wenn die Verteidigung wohl keine einfache Nummer wird.

Vorläufiger Führerscheinentzug

Samstagnachmittag: Nach dem Fernfahrer-Besprechungsmarathon in der Zentrale der Autobahnkanzlei freue ich mich auf mein Feierabendbier. Plötzlich treffe ich Sven*. Er ist Lkw-Fahrer und aufs Geratewohl aus dem hohen Norden zu mir gekommen – in der Hoffnung, dass er mit mir reden könne. Er ist bei einer Spedition beschäftigt, die für eine Warenhauskette fährt, berichtet er. Seine Nerven sind runter, das spüre ich deutlich.

Er sei auf der Autobahn in eine Schallschutzmauer gekracht, erzählt Sven später. Wie es dazu kommen konnte, wisse er selbst nicht. Jetzt habe er einen gelben Brief bekommen. Es drohe ihm also ein Strafverfahren, in dem ihm nach Paragraf 315 c StGB eine "Konkrete Straßenverkehrsgefährdung" vorgeworfen wird. Damit einher geht eine Geldstrafe von 50 mal 50 Euro und ein Führerscheinentzug von acht Monaten. Ich beschließe, dass der Feierabend warten kann, und nehme das Mandat an, auch wenn die Verteidigung wohl keine einfache Nummer wird. Zunächst beantrage ich erst einmal Akteneinsicht und lege Einspruch ein. Als ich mir die polizeiliche Vernehmung von Sven ansehe, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Sven soll gegenüber der Polizei gesagt haben, dass er eingeschlafen sei! Ein paar Tage, nachdem wir gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt haben, kommt die zu erwartende Reaktion des Amtsgerichts. Der Führerschein wird vorläufig entzogen. Sven darf ab sofort nicht mehr fahren. Die Reaktion des Arbeitgebers lässt nicht lange auf sich warten. Gott sei Dank wohnt Sven bei seiner Freundin, die ihn wirtschaftlich auffängt, was in solchen Situationen nicht immer selbstverständlich ist. Der ein oder andere ist in so einer Situation schon unter der Brücke gelandet. Ich bitte das Gericht um Anberaumung einer schnellen Verhandlung und vereinbare mit Sven für den nächsten Samstag einen neuen Besprechungstermin.

Kein einziger Verstoß in den Lenk- und Ruhezeiten

Eine Woche später beteuert Sven mir gegenüber, dass er dem Polizeibeamten nie gesagt habe, dass er eingeschlafen sei. Er habe nach dem Unfall völlig unter Schock gestanden. Wie es zu dem Unfall gekommen sei, daran habe er keine Erinnerungen. Er sei außerdem körperlich topfit und nehme keinerlei Tabletten. Die Polizei hatte eine Atem-Alkoholkontrolle durchgeführt, bei der 0,0 Promille nachgewiesen wurden. Aber Übermüdung gilt im Sinne des Paragrafen 315 c StGB als körperlicher Mangel, bei dem in der Regel ein Führerscheinentzug droht.

Die Aufgabe der Verteidigung ist es jetzt nachzuweisen, dass Sven zum Unfallzeitpunkt fit wie ein Turnschuh war und Übermüdung ausgeschlossen werden kann. Die Lenk- und Ruhezeiten von Sven werden von uns im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall detailliert analysiert. Kein einziger Verstoß! Danach rekonstruiert die Autobahnkanzlei zusammen mit Sven das Wochenende vor dem Unfalltag – einem Montag.

Das Wochenende verlief ruhig

Er verbrachte jedoch ein ruhiges Wochenende mit ausreichend Erholung. Spaziergänge und viel Schlaf gehörten ebenfalls dazu wie ein gemeinsames Abendessen im Kreis seiner Liebsten. Am Sonntagabend war er dann gegen 22 Uhr wieder auf der Strecke. In der Nacht zum Montag knallte es dann gegen vier Uhr früh, obwohl Sven am Wochenende alles tat, um neue Kraft zu sammeln, sodass er bei Dienstantritt ausgeruht am Steuer saß.

Svens Freundin und ihre Eltern sind bereit, das vor Gericht zu bezeugen. Nachdem das geklärt ist, besprechen wir noch das äußere Auftreten für den Gerichtstermin. Bitte Hemd und Sakko! Zehn Tage später steht Sven bei mir im Büro. Wir wollen noch einmal alles für die Verhandlung durchgehen. Sven soll eine kurze Stellungnahme abgeben. Die üben wir noch ein paar Mal. Sven und sein Vater fahren zum Gericht. Ich bin einen Tag vorher angereist.

Nervosität ist vor Gericht kein Nachteil

Ich habe ein Zimmer in einem kleinen Hotel gegenüber dem Amtsgericht gefunden. Nach dem Einchecken fahre ich noch einmal zum Tatort, um ein Gefühl für das Geschehen zu bekommen. Ich will am nächsten Tag wissen, von was ich rede, um überzeugen zu können. Zurück im Hotelzimmer bespreche ich die Verteidigungsstrategie noch einmal mit meinen Kollegen Max von Gyldenfeldt und Sofia Karipidou. Um mich ein wenig abzulenken, beobachte ich vom Fenster aus das abendliche Treiben im gegenüberliegenden Hafen. Zugegeben, ich bin aufgeregt vor der Verhandlung, aber das bin ich vor Strafverfahren meistens. Und wenn das einmal nicht mehr so sein wird, dann trete ich ab als Anwalt! Denn Routine ist der größte Feind eines Strafverteidigers.

Am nächsten Tag bin ich pünktlich beim Gericht. Auch eine Zeugin sitzt bereits vor dem Gerichtssaal. Wer fehlt, ist Sven. Die Staatsanwältin sieht mich mürrisch an, während ich auf die Uhr schaue – fünf Minuten hat er noch. Dann höre ich Sven die Treppen hinaufpoltern. Punktlandung! Um 15.00 Uhr steht er im Gerichtssaal. Die Fragen zu seiner Person beantwortet Sven holprig. Man merkt ihm an, dass er aufgeregt ist – und das ist gut so. Die Richter lieben keine souverän auftretenden Angeber. Die Staatsanwältin verliest den Strafbefehl. Sven wird Übermüdung vorgeworfen. Der Richter fragt Sven, ob er sich äußern will. Sven bejaht und erklärt, dass er selbst nicht wisse, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Sven bittet um Entschuldigung für das, was dort passiert ist. Ein Geständnis für eine "konkrete Straßenverkehrsgefährdung" kann er natürlich nicht abgeben, weil er die nicht begangen hat.

Abwesende Zeugen sorgen für Einstellung des Verfahrens

Der Richter meint, dass Sven Schlangenlinien gefahren sei. Dass er übermüdet ist, hätte er billigend in Kauf genommen. Die Zeugin könne die Schlangenlinien bestätigen. Doch als sie den Zeugenstand betritt, wird schnell klar, dass sie den Lkw erst sah, als der an der Mauer klebte. Vom Unfallgeschehen weiß sie gar nichts. Die Staatsanwältin ist etwas entsetzt. Ich enthalte mich des Kommentars und weise darauf hin, dass ich nun den Polizeikommissar hören will. Der sei im Ruhestand und lebe im Ausland, erklärt der Richter. Die Ladung sei zurückgekommen. Der Richter schaut die Staatsanwältin an. Sie sagt nichts. Sie ist von der Entwicklung des Prozesses überrascht und sichtlich verblüfft. Ich sage: "Einstellung oder Freispruch!" Immerhin sei eine Übermüdung nicht nachzuweisen. Das Gegenteil aber könnten wir mit Freundin und deren Eltern beweisen. Der Richter winkt ab.

Ich weise darauf hin, dass es bei diesem Prozess für Sven um alles geht. Ich sage, dass ich genau weiß, was draußen auf der Autobahn abgeht, und wenn Sven heute seinen Führerschein nicht wiederbekommt, wird der Falsche bestraft. Die Staatsanwältin schaut betreten zu Boden und erklärt, dass sie mit einer Einstellung leben könne. Der Richter rechnet vor, was Sven aufgrund der Arbeitslosigkeit gegenwärtig wirtschaftlich zur Verfügung steht. Er schlägt 500 Euro an eine soziale Einrichtung als Auflage vor. Nach Zahlung soll das Verfahren endgültig eingestellt werden. Die Staatsanwältin stimmt widerwillig zu, der Richter greift in die Akte und gibt Sven den Führerschein zurück.

Kleine Fälle

Unscharfes Fotofinish

Matthes* ist seit Jahren punktefrei und will es gerne bleiben. Jetzt wird ihm vorgeworfen, 25 km/h zu schnell gefahren zu sein. Das Messfoto ist bemerkenswert unpräzise. Am oberen Rand sieht man Blätter einer Eiche, unten vor der Straße eine lange, nicht gemähte Wiese. Das Foto ist außerdem sehr dunkel. Man kann nicht erkennen, ob nur die Zugmaschine unterwegs war oder eine Kombination mit Auflieger. Rechtsanwalt Möller zweifelt die Korrektheit der Messung an, da laut des Handbuchs des Messgeräts feststünde, dass bewegte Objekte im Hintergrund keine Auswirkungen auf die Messwertbildung haben. Im Umkehrschluss müsste das Gegenteil für Objekte im Vordergrund gelten. Der Richter sagt, es müsse ein Sachverständigengutachten hinzugezogen werden. Die Verteidigung argumentiert, dass dies nicht verhältnismäßig sei. Immerhin habe man einen Null-Punkte-Mann, der lediglich mit dem Verkehrsfluss mitgefahren sei. Am Ende muss Matthes nur ein punktefreies Bußgeld von 55 Euro zahlen.
AG Prenzlau
Az.: 21 OWi 3115 Js – OWi 32329/15 (702/15)

Punktefrei wegen Zustellfehler

Frank* fährt auf eine Ampelkreuzung der Von-Einem-Straße in Herzberg am Harz zu. Kurz vor der Ampel wird Frank von einem Pulk Motorräder abgelenkt. Wenige Meter vor der Haltelinie springt die Ampel auf Gelb. Er müsste eine Vollbremsung hinlegen, doch das ist ihm mit dem 40-Tonner zu riskant. Er fährt über die Linie. Deshalb muss Null-Punkte-Mann Frank zu drei Verhandlungsterminen erscheinen. Rechtsanwalt Möller beruft sich auf Verjährung, weil ein Zustellfehler begangen wurde. Der Zusteller hat den Bußgeldbescheid in den Briefkasten geworfen, obwohl Frank und seine Ehefrau zu Hause waren. Die Zustellung ist daher unwirksam. Rechtsanwalt Möller regt einen Kompromiss an. Die Motorradfahrer seien ein besonderer Tatumstand. Außerdem habe Frank trotz der langen Verfahrensdauer immer noch null Punkte. Das Gericht bietet deshalb ein punktefreies Bußgeld von 55 Euro an. Frank und sein Anwalt sind mit dem Kompromiss einverstanden und nehmen das Angebot an.
AG Herzberg am HarzAz.: NZS 3 OWi 27 Js 4830/15 (126/15)

Irren ist menschlich

Ronny* ist 24 km/h zu schnell. Das allerdings auf einer Straße, die nahe legt, dass es sich um eine Kraftfahrtstraße handelt. Das Problem dabei: Es fehlt das blaue Schild mit weißem Pkw. Ronny war sich aber sicher, dass es sich hier um eine Kraftfahrtstraße handelt. Für Rechtsbeistand Möller unterlag Ronny damit einem Verbotsirrtum, der schuldmindernd berücksichtigt werden muss. Das Gericht berücksichtigt den vorgetragenen besonderen Tatumstand und reduziert das Bußgeld in den punktefreien Bereich von 55 Euro.
AG ErfurtAz.: 622 Js 202988/15 62 OWi

*Alle Namen von der Redaktion geändert

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FERNFAHRER Titel 5/2016
FERNFAHRER 05 / 2016
4. April 2016
Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
FERNFAHRER Titel 5/2016
FERNFAHRER 05 / 2016
4. April 2016
Unsere Experten
Markus Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht
Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aktuelle Fragen Bullenfänger illegal? Sind Bullenfänger in Deutschland erlaubt? Arbeitszeit: Anfahrt zum Stellplatz Ist die Anfahrt zum Lkw-Stellplatz Arbeitszeit? Digitacho: Bereitschaft trotz Ladezeit Chef droht mit Abmahnung, wenn wir den Fahrtenschreiber beim Abladen nicht auf Bereitschaft stellen.
Betriebsstoffliste 2023
Mehr als 2.500 Produkteinträge

Immer auf dem neuesten Stand: Die DEKRA Betriebsstoffliste 2023

Kostenloser Newsletter
eurotransport Newslettertitel Jetzt auswählen und profitieren

Maßgeschneidert: Die neuen Themen-Newsletter für Transportprofis.

Who is Who
Who is Who Nutzfahrzeuge 2019 WHO IS WHO Nutzfahrzeuge

Alle Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für Nutzfahrzeugflotten.

eurotransport.de Shop
Web Shop Content Teaser Der Shop für die, die es bringen.

Zeitschriften, Bücher, Lkw-Modelle, Merchandising und mehr.