Seit Beginn 2015 gilt in der Transportbranche das Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit Januar müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern demnach ein Mindestentgelt von 8,50 Euro bezahlen.
Das Gesetz bestimmt zudem, dass ein Unternehmer dafür in die Pflicht genommen werden kann, wenn die von ihm eingesetzen Subunternehmen und Dienstleister dieses Entgelt für in Deutschland tätige Mitarbeiter nicht bezahlen. Das gilt auch für ausländische Mitarbeiter, die etwa Kabotagefahrten oder grenzüberschreitende Fahrten in Deutschland mit Be- und Entlade-Stopp durchführen. Verstößt ein Auftragnehmer gegen das MiLoG, drohen dem Auftraggeber Bußgelder, Nachforderungen von Lohnzahlungen und Sozialkassenbeiträgen.
Arbeitnehmer des Subunternehmens können nach dem Mindestlohngesetz die Differenz zum Mindestlohn direkt beim Auftraggeber einklagen. Die Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre. Genau für diesen Fall bietet die Kravag einen Versicherungsschutz an. Die Versicherung springt eigenen Angaben zufolge dann ein, wenn ein Auftraggeber den Mitarbeitern von Subunternehmern die Differenz zum Mindestlohn nachzahlen muss und der Regress gegen seinen unmittelbaren Vertragspartner scheitert. Der Beitrag, so Kravag, orientiert sich an der gewählten Versicherungssumme. Sollte die Versicherungssumme nicht ausreichen, springen die Verbände ein. "Über eine sogenannte Coverdeckung bekommen Verbandsmitglieder im Schadensfall bis zu 50 Prozent der vereinbarten Deckungssumme, maximal 100.000 Euro, zusätzlich ersetzt", sagt Kravag-Rechtsanwalt Axel Salzmann.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Die Absicherung über die Kravag umfasse den Arbeits-Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen durch eigene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Subunternehmer. Zudem bestehe Spezial-Straf-Rechtsschutz zur Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verwaltungsrechtsschutz, wenn der Entzug der Konzession droht. Über das Angebot InkassoPlus kann der Unternehmer zudem Regressforderungen gegen seinen Auftragnehmer geltend machen, wenn er dafür haften musste, dass der Auftragnehmer den Mindestlohn nicht gezahlt hatte. Das MiLoG-Versichungspaket gibt es für Mitglieder folgender Verbände: Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), Bundesverband Deutscher Omnibusunternnehmen (bdo), Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), Deutscher Speditions – und Logistikverband (DSLV). Mehr Infos gibt es auch unter www.kravag.de .