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Urteil des Bundesarbeitsgerichts Firmen wollen Krankschreibepraxis beibehalten

Lkw und Pkw auf einer Autobahn Foto: Alev Atas/ETM

Laut einer "Focus"-Umfrage wollen Großkonzerne und Mittelständler das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Krankschreibungen nicht dazu nutzen, um ihre Vorschriften zu verschärfen. Wie das Magazin schreibt, erklärten alle Firmen in der Umfrage, sie beabsichtigten ihre aktuellen Regeln beizubehalten.

Die Unternehmen behandeln demnach Mitarbeiter, die krank werden, unterschiedlich. Die große Mehrheit (70 Prozent) der Arbeitgeber verlangt, dass sich arbeitsunfähige Beschäftigte spätestens nach drei Tagen vom Arzt krankschreiben lassen Diese Regel sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. 23 Prozent der Firmen verpflichten bestimmte Mitarbeiter allerdings dazu, schon am ersten Tag einer Krankheit ein Attest vorzulegen. Nähere Angaben zur Umfrage, etwa zur Zahl der befragten Firmen, wurden nicht gemacht.

Das Bundesarbeitsgericht hatte am vergangenen Mittwoch geurteilt, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ohne Begründung ein ärztliches Attest verlangen dürfen. Damit wurde die geltende Rechtslage bestätigt.

Deutsche halten Urteil für gerecht

Eine klare Mehrheit der Deutschen hält das Urteil für gerecht, dass Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Krankheitstag ohne Begründung ein ärztliches Attest verlangen dürfen. Dies sagen 59 Prozent, wie aus einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die "Bild am Sonntag" hervorgeht. 37 Prozent der Befragten sind mit dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom vergangenen Mittwoch nicht einverstanden.

Während 64 Prozent der befragten Männer den Richterspruch für gerecht halten, unterstützen diesen 55 Prozent der Frauen. Die höchste Zustimmungsrate mit 68 Prozent findet sich unter den Besserverdienenden mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2500 Euro.

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