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Anhängerhaftung Für mehr Rechtssicherheit

Fritz-Gruppe, Lkw, Fritz Foto: Matthias Rathmann

Die Fritz Gruppe bereitet wegen der umstrittenen Regelung eine Klage vor. In ihrem speziellen Fall geht es allerdings nicht um Fremd-, sondern um Eigenschaden.

Straßeninfrastruktur, Lkw-Maut – die neue Regierungskoalition hat vieles vor. Eine Hausaufgabe, die der Bund in der bald abgeschlossenen Legislaturperiode aber nicht erledigt hat, ist die Neuregelung der Anhängerhaftung (siehe trans aktuell 18/2013), die in ihrer jetzigen Form die Spediteure benachteiligt.

Halbe-halbe oder wer zieht, der zahlt

Auch Klaus Weiss, Prokurist von Fritz Spedition und Fritz Logistik, ist mit der Verfahrensweise "halbe-halbe" nicht zufrieden: "Die frühere Regelung war einfacher: Wer zieht, der zahlt." Aber nicht wegen der Unzufriedenheit mit der Regelung will er eine Klage beim Landesgericht Saarbrücken einreichen, sondern weil das Problem Eigenschaden nicht durch die Regelung aufgefangen wird.

Subunternehmer verursacht einen Unfall

Der Sachverhalt: Ein Subunternehmer eines Partners der Fritz Gruppe hatte mit eigener Zugmaschine, aber mit Auflieger von Fritz einen Unfall verursacht – ein Baustellenschild wurde umgefahren. Nach der neuen Regelung ist die Regulierung dieses Drittschadens eindeutig: Die Versicherung des Subunternehmers zahlt die Hälfte, die Versicherung der Firma Fritz – als Halter des Aufliegers – zahlt die andere Hälfte. Wer bezahlt aber den entstandenen Schaden am Auflieger der Firma Fritz, immerhin insgesamt knapp 10.000 Euro?

"Die Vorgehensweise ist in diesem Fall nicht durch das BGH-Urteil gedeckt", sagt Klaus Weiss gegenüber eurotransport.de. Dieser Meinung ist auch Matthias Pfitzenmaier aus der Sozietät Dietz, Tonhäuser und Partner (Heilbronn), der Anwalt des Unternehmens, der die Klage vorbereitet. Und auch die Versicherung von Fritz – die Axa – steht laut Weiss hinter der Klage, die einfach nur Rechtssicherheit zum Ziel hat.

Weiss hofft, von den Richtern eine stichhaltige Interpretation – entweder in die eine oder in die andere Richtung – zu erhalten. "Hat die Regelung so, wie sie jetzt steht, Bestand, dann hat das für Eigenschäden künftig Konsequenzen", sagt Weiss, "dann müsste sich jedes Transportunternehmen überlegen, ob es nicht doch eine Vollkaskoversicherung wählt." Und dies ­hätte entsprechende Auswirkungen auf die Prämien – und natürlich auch auf die Renditen.

Gesetzliche Regelung gefordert

Unabhängig vom Ausgang der Klage würde sich Weiss wünschen, dass das Thema auch politisch wieder aufgegriffen wird. Die jetzige Regelung sei nicht nachvollziehbar. "Ich kann doch nicht per se die ­Hälfte eines Schadens zahlen, den ein Fahrer verursacht hat, auf den ich gar keinen Zugriff habe – dem ich zwar meine Werte anvertraue, aber den ich nicht schulen kann." Deshalb sieht er auch Handlungsbedarf bei der Politik: "Das muss endlich gesetzlich geregelt werden."

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