Abbiegeunfall: Ratlose Richter teilen Haftung auf

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Bei der Kollision zweier Fahrzeuge, bei der ein Fahrer links abbiegen will, der andere jedoch gerade zum Überholmanöver ansetzt, trifft beide Fahrer unter Umständen die gleiche Schuld. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Urteil festgestellt (AZ: 14 U 97/07). Wie der Deutsche Anwaltverein berichtet, wollte im vorliegenden Fall ein Autofahrer links in einem Feldweg abbiegen. Er kollidierte dabei mit einem Motorradfahrer, der dazu ansetzte ihn zu überholen. Da beide Beteiligten die Situation unterschiedlich schilderten, stand bei dieser Klage Aussage gegen Aussage, Zeugen gab es nicht: Der Linksabbieger berichtete laut Anwaltsverein, er habe links geblinkt, das Tempo verringert und sich auf dem linken Teil der Fahrbahnspur eingeordnet, während der Motorradfahrer noch weit entfernt gewesen sei. Der Motorradfahrer hingegen sagte aus, dass das vor ihm fahrende Fahrzeug unvermindert langsam gefahren sei und auch keinen Blinker gesetzt habe. Aus diesem Grund habe er sich zum Überholen entschlossen. Das Gericht prüfte zunächst, ob ein Anscheinsbeweis - das heißt, nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so zugetragen hat - zugunsten einer Partei greifen würde. Da dies nicht der Fall war, teilten die Celler Richter die Haftung zu je 50 Prozent auf beide Parteien auf.

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