"Vom Aufstellen eines Verkehrsschildes bis zur Verurteilung eines Verkehrssünders wegen der Nichtbeachtung desselben, ist es ein ellenlanger Weg.
Auf diesem bewegen sich eine Vielzahl von Beamten, deren Handeln wiederum vollständig durchreglementiert ist. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn dabei keiner einen Fehler macht, auf dem man sich in einem Verfahren berufen kann“, meint Rechtsanwalt Peter Möller von der Autobahnkanzlei. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 08.12.2010