7. Dezember: Die Autobahnkanzlei rät

Oft sind Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen so versteckt angebracht, dass nur die blitzenden Beamten auf Anhieb wissen, wo sich die Schilder befinden.

Hier lohnt es sich oftmals, noch einmal an den Tatort zu fahren, die Schilder zu suchen und die schwer erkennbaren Verkehrsschilder zu fotografieren. Bei einer Verhandlung hat man dann auf jeden Fall ein schönes und belegbares Argument, welches nicht selten zu einer Einstellung des Verfahrens führt. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 07.12.2010

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