Aufgepasst bei Ermittlungen gegen Sie: Dabei ist es egal ob gegen Sie in einem Bußgeld- oder Strafverfahren ermittelt wird.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie keine Aussage ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt machen. Tragen Sie im Anhörungsbogen nur die persönlichen Daten ein. Lassen Sie Fragen zum Tatvorwurf unbeantwortet. So können Sie Fehler im Anfangsstadium vermeiden. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 17.12.2010