Bin ich im Rahmen eines Organisationsverschuldens nur im Ordnungswidrigkeitenbereich haftbar oder auch strafrechtlich?
Beide Konstellationen sind denkbar. Im Ordnungswidrigkeitenbereich sind die Verantwortlichkeiten meist explizit normiert, wie etwa die Haftung der verantwortlichen Person für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr oder auch den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs.
Im Strafrecht sind in erster Linie Unterlassungsstraftaten denkbar, etwa der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung, wenn ein falsch disponierter LKW-Fahrer aus Übermüdung ein Stauende übersieht und Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.