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Wöchentliche Ruhezeit Das Nomadentum beenden

LKw, Ruhezeit, Parkplatz Foto: Jan Bergrath

Auch in Deutschland sollen Lkw-Fahrer künftig ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. Einer entsprechenden Änderung des Fahrpersonalgesetzes hat der Bundestag zugestimmt.

Wenn sich Fahrer und Unternehmen nicht an diese Regelung halten, droht eine Strafe von bis zu 60 Euro beziehungsweise 180 Euro für jede unrechtmäßig in der Kabine verbrachte Stunde. Der Bundesrat muss dem überarbeiteten Gesetzentwurf noch zustimmen.
Deutsche Branchenverbände unterstützen den Vorstoß als "gute Übergangslösung", da er für Rechtsklarheit sorge. Ziel müsse aber sein, möglichst schnell zu einer einheitlichen europäischen Regelung zu gelangen.

Das geänderte Fahrpersonalrecht verbessere die Arbeitsbedingungen ohnehin nur, wenn es effektiv kontrolliert werde, betonten der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV). "Dies darf aber nicht mit zusätzlichen hohen bürokratischen Dokumentationspflichten für Fahrer und Unternehmen verknüpft werden", forderten sie.

Neuregelung könnte bereits im Sommer in Kraft treten

Die Neuregelung soll menschenunwürdigen Verhältnissen auf deutschen Parkplätzen und Raststätten einen Riegel vorschieben und könnte bereits im Sommer in Kraft treten. Strafbar wäre es dann, wenn die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit "im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht wird". Der Entscheidung im Bundestag war eine Anhörung zu den Arbeitsbedingungen im Straßentransportsektor vorausgegangen, bei der Vertreter von Fahrern, Polizei, Gewerkschaften und Transportverbänden die unhaltbare Lage geschildert hatten.

Erreicht werden soll ein fairer Wettbewerb. Der Bundestag hat festgestellt, dass gerade durch osteuropäische Fuhrunternehmen die Sozialstandards im Straßengüterverkehr in Deutschland verstärkt unter Druck geraten und sozial verantwortlich handelnde Unternehmen in Bedrängnis bringen. "Dem gilt es politisch entgegenzuwirken", heißt es in seiner Entschließung. Eine über Preise nicht zu schlagende Konkurrenz treffe Unternehmen, die ohnehin massiv unter Druck stünden, viele seien in ihrer Existenz bedroht.

Deutschland verhängt als viertes EU-Land das Verbot

Deutschland ist nach Belgien, Frankreich und Österreich das vierte EU-Land, das Fahrern die wöchentliche Ruhezeit im Lkw untersagt. Auch die niederländische Regierung bereitet eine entsprechende Lösung vor. Nachdem die westlichen Nachbarn Sanktionen eingeführt hatten, waren ausländische Fahrer zunehmend auf grenznahe Parkplätze auf deutschem Territorium ausgewichen. Dem soll die neue Regelung entgegenwirken, gleichzeitig soll sie die Sicherheit erhöhen, da unausgeruhte Fahrer den Verkehr gefährden.

Außerdem solle die Attraktivität des Kraftfahrerberufs verbessert werden, erklärte die CDU/CSU-Fraktion, die ebenso wie die SPD-Fraktion eine europäische Lösung vorgezogen hätte. Die Sozialdemokraten stellten fest, dass es auch in Bezug auf Transporter-Flotten aus Osteuropa (sogenannte Polen-Sprinter) Probleme gebe. Hier wolle man aber keine voreiligen Regelungen treffen, "sondern sich ein seriöses Bild von der Lage machen" und das Thema wieder aufgreifen.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollten die Fahrer bei den Sanktionen weitgehend aus der Verantwortung nehmen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Offen bleibt auch, was unter einer "geeigneten Schlafmöglichkeit" zu verstehen ist.

Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrats lässt es diese Änderung nun zu, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch an Orten verbracht werden kann, die nicht der Wohnort des Fahrers oder der Firmensitz sind. Damit ist für die Unternehmen mehr Dispositionsfreiheit gegeben. Die Verkehrsverbände hatten sich dafür ausgesprochen, dass dreiwöchige europäische Rundläufe bis zur Einlegung der wöchentlichen Ruhezeit ermöglicht werden. Dafür müssten aber die europäischen Sozialvorschriften geändert werden.

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