Truck-Grand-Prix Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im Fokus

Foto: Thomas Küppers

Während sich der deutsche Gesetzgeber gerade erst dazu durchgerungen hat, mithilfe eines Verbots das Sozialdumping durch Flotten aus Billiglohnländern einzuschränken, drohen Vorschläge der EU-Kommission, dieses Verbot gleich wieder auszuhebeln. FERNFAHRER-Autor Jan Bergrath diskutiert mit hochkarätigen Experten aus der Transportbranche und der Jurisprudenz über die Konsequenzen.

Berufskraftfahrer dürfen nun auch in Deutschland nicht mehr die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mit einer Dauer von 45 Stunden im Lkw verbringen. Dieses Verbot gilt schon seit einiger Zeit in Belgien und Frankreich. Hintergrund dieser Vorschrift ist es, das Sozialdumping und das sogenannte "Nomadentum an der Autobahn" einzuschränken und bei Zuwiderhandlung zu sanktionieren. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass vorwiegend Lkw-Fahrer aus den Billiglohnländern Mittel- und Osteuropas oft wochenlang am Stück unterwegs sind und ihre freien Tage auf Druck ihrer Arbeitgeber auf Rastanlagen häufig unter zweifelhaften hygienischen Umständen fristen müssen.

EU-Vorschläge zur wöchentlichen Ruhezeit sind umstritten

Die Europäische Kommission hat nun Vorschläge unterbreitet, wonach die wöchentlichen Ruhezeiten für Berufskraftfahrer nach Artikel 8 der EU-Verordnung 561/2006 angepasst werden sollen. Die Anpassungen sind unter Berufskraftfahrern sowie Experten aus der Transportbranche und Jurisprudenz sehr umstritten. Während die Fahrer befürchten, dass aufgrund einer veränderten Abfolge von Ruhezeiten das Verbot der Verbringung der regelmäßigen Wochenruhezeit im Lkw ausgehebelt werden könnte und das Sozialdumping damit weiter voranschreitet, halten Rechtsanwälte und Richter die neue deutsche Norm für handwerklich schlecht gemacht, da verschiedene Tatbestandsmerkmale der Vorschrift zu vage formuliert sind.

Diskussionsrunde am Samstag auf der FERNFAHRER-Bühne

Im Rahmen des Truck Grand Prix am Nürburg Ring diskutiert FERNFAHRER-Autor Jan Bergrath am Samstag, 1. Juli 2017 ab 16 Uhr, auf der Bühne des Fachmagazins FERNFAHRER mit führenden Experten und Berufskraftfahrern die Auswirkungen der angepassten Verordnung und was das deutsche Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw zu verbringen, in der Praxis tatsächlich bedeutet. Zu den Diskussionspartnern gehören Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Stefan Schimming, Leiter des Referates "Gewerblicher Straßengüterverkehr, Sozialvorschriften, BAG" im Bundesverkehrsministerium, Raymond Lausberg, Hauptinspektor der Autobahnpolizei Battice (Belgien), Ralph Werner aus dem Lenkungskreis der Europäischen Vereinigung der Transportarbeiter (ETF), Jörn Biedenkapp, Verkehrsleiter der mittelständischen Spedition Schuldes aus Alsbach-Hähnlein sowie Berufskraftfahrer Christoph Brincker.

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